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Staatsanwaltschaft Lüneburg veröffentlicht Details
Durchsuchung bei AfD-Politiker Hampel: Es geht um eine Kamera-Ausrüstung und die Abrechnung eines Wahlwerbespots

Montag 9. Oktober 2017 - Lüneburg / Uelzen (wbn). Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat Details zum Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Landesvorsitzenden Armin-Paulus Hampel bekanntgegeben.

Demnach ging es beim Vorwurf des Betrugs um eine Kamera-Ausrüstung, die Hampel dem Landesverband verkauft, aber nicht geliefert haben soll. Und die mögliche doppelte Abrechnung eines AfD-Wahlwerbespots.

 

 

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Wer die Strafanzeige gegen Hampel gestellt hat, ob sie möglicherweise aus den eigenen Reihen kam, behält die Staatsanwaltschaft für sich.

 

Nachfolgend die ergänzende Mitteilung der Staatsanwaltschaft Lüneburg im Wortlaut:

„Am heutigen Vormittag durchsuchten Kräfte der Polizeiinspektion Lüneburg die Privatanschrift des Landesvorsitzenden der AfD Niedersachsen Armin-Paulus Hampel sowie die Räumlichkeiten der Landesgeschäftsstelle der AfD Niedersachsen in Lüneburg.

Die Durchsuchung erfolgte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Betruges, welches aufgrund einer Strafanzeige aus dem April dieses Jahres eingeleitet wurde. Im Kern wurden gegen Armin-Paulus Hampel folgende Vorwürfe erhoben:

Zum einen soll er ein professionelles Kameraequipment nebst Zubehör an den niedersächsischen Landesverband der AfD verkauft und nicht geliefert haben.

Zum anderen soll er einen Wahlwerbespot doppelt gegenüber dem niedersächsischen Landesverband der AfD abgerechnet haben.

Armin-Paulus Hampel, der zum Ende der Durchsuchungsmaßnahmen zu diesen hinzukam, bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

Tatsächlich wurde bei der Durchsuchung in den Räumlichkeiten der Landesgeschäftsstelle in Lüneburg ein professionelles  Kameraequipment nebst Zubehör, an der Privatanschrift des Landesvorsitzenden eine entsprechende Rechnung über eine Kamera aufgefunden. Nach vorläufiger Einschätzung hat sich der Vorwurf des Betruges im Hinblick auf das Kameraequipment somit nicht bestätigt.

Hinsichtlich des Vorwurfs der doppelten Abrechnung des Wahlwerbespots dauern die Ermittlungen noch an.“

 



Bezug:
WBN-Artikel vom Montagmittag: „Staatsanwaltschaft lässt Wohnung von AfD-Landeschef Hampel durchsuchen“
 

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