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Der H5N8-Erreger wurde nachgewiesen:

Erneute Stallpflicht in Hameln-Pyrmont – Grund: Drei Vogelgrippefälle im Kreisgebiet

Dienstag, 7. Februar 2017 – Hameln (wbn). Nun also doch: Ab morgen gilt erneut die Aufstallungspflicht im Landkreis Hameln-Pyrmont für Geflügel. Grund für die erneute Aufstallung sind drei Vogelgrippefälle bei Wildvögeln im Kreisgebiet.

Angesichts des heutigen Nachweises der Vogelgrippe bei zwei Schwänen aus Bad Pyrmont und einer Wildente aus Hameln sowie der in den vergangenen Tagen fortschreitenden Ausbreitung der Geflügelpest veranlasste der Kreis Hameln-Pyrmont, nachdem in der zurückliegenden Woche die Aufstallungspflicht aufgehoben wurde, erneut eine Stallpflicht für Geflügel einzuführen. Diese gilt ab Mittwoch, den 8. Februar, auf unbestimmte Zeit. Vor März wird die Verordnung also nicht enden.

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„Je näher das Frühjahr mit mehr Sonnenstunden und UV-Strahlung kommt, umso größer ist aber die Hoffnung, dass das Seuchengeschehen zum Erliegen kommt“, so Dr. Peter Bolten, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

Momentan gilt die Aufstallungspflicht in den Kreisen Schaumburg und Nienburg, sowie im Kreis Lippe. In Hannover gilt die Stallpflicht noch bis zum 8. Februar, in Hildesheim ist das Aufstallungsgebot bis auf ein Gebiet rund um Sarstedt aufgehoben. Im Kreis Holzminden gibt es seit dem 31. Januar keine Aufstallungspflicht mehr.

 

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