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Kreisveterinäramt analysiert das Risiko:

Drei Vogelgrippe-Fälle in Hameln-Pyrmont – Doch kein Sperrbezirk?

Mittwoch, 8. Februar 2017 – Hameln (wbn). Mittlerweile wurden drei Vogelgrippe-Fälle im Kreis Hameln-Pyrmont nachgewiesen. Ein Sperr- oder Beobachtungsgebiet wurde jedoch nicht eingerichtet. Grund hierfür ist eine Risikobewertung des Kreisveterinäramtes.

In beiden Gebieten um die Fundorte herum gibt es nur geringe Geflügelpopulationen, weswegen eine Einrichtung eines Sperr- und Beobachtungsgebiets nicht nötig wäre. Auf Nachfrage der Weserbergland-Nachrichten.de teilte der Landkreis mit, dass am Anfang in den meisten niedersächsischen Kreisen ein Sperr- und Beobachtungsgebiet eingerichtet wurde. Davon sind die Kreise aber abgewichen. Nun wird bei jedem Fund eine Risikobewertung durchgeführt und ein mögliches Verbreitungsrisiko analysiert.

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Hierzu wird die Geflügelpopulation in dem entsprechendem Gebiet um den Fundort betrachtet. Wenn es in diesem Gebiet nur geringe oder gar keine Geflügelbestände gibt, ist der Nutzen eines Sperr- oder Beobachtungsgebiet nicht so groß.

Eine Risikobewertung kann sich aber mit weiteren Funden ändern, da dann laut Landkreis das Risiko einer Verbreitung deutlich höher liegt, als nur bei einem Fund.

Das Sperrgebiet hat einen Umkreis von einem Kilometer um den Fundort herum: In diesem Sperrgebiet dürfen keine Geflügelprodukte aus dem Bestand gebracht werden. Beim einem drei Kilometer um den Fundort eingerichteten Beobachtungsgebiet darf das Geflügel für 15 Tage nicht aus dem Bezirk gebracht werden.

 

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