Aufträge am Arbeitgeber vorbei an die Ehefrau umgeleitet - heimische Arbeitsplätze im Weserbergland in Gefahr gebracht:

Geschäftsführer der Pro Hub Hebetechnik GmbH wegen "Untreue großen Ausmaßes" zu Freiheitsstrafe verurteilt

Freitag 23. September 2016 - Diepenau / Groß Berkel (wbn). Ein Geschäftsführer der Pro Hub Hebetechnik GmbH aus dem niedersächsischen Diepenau im Kreis Nienburg ist gestern vor dem Amtsgericht Hameln unter Vorsitz der Richterin Schmahl zu einer beträchtlichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht - Schöffengericht - Hameln hat den Geschäftsführer Werner Jobst der Pro Hub Hebetechnik GmbH wegen Untreue großen Ausmaßes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt (AZ: 9 Ls 5524 Js 3051/11 (30/14)).

Der ehemalige Geschäftsführer eines in Aerzen ansässigen Maschinenbau-Unternehmens hatte, so die Erkenntnis der Staatsanwaltschaft,  während seiner Geschäftsführung bewusst Aufträge eines ausländischen Kunden an seinem Arbeitgeber vorbei geleitet und diese über eine Firma seiner Ehefrau abgewickelt. Dem Aerzener Traditionsunternehmen waren dabei erhebliche Verluste entstanden, so dass sogar der Bestand des Unternehmens und die Arbeitsplätze in Gefahr geraten waren.

 

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Das Amtsgericht in Hameln hatte nach dreitägiger Beweisaufnahme auf die Anklage der Staatsanwaltschaft – Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hannover - die Beweise gesichtet und war zu einem Schuldspruch gelangt. Dabei war strafschärfend das große Ausmaß der verursachten Schäden von mehr als 50.000 Euro berücksichtigt worden.

Das Amtsgericht hatte mehrere Zeugen, darunter ehemalige und aktuelle Mitarbeiter des Aerzener Unternehmens, gehört. Das Verfahren war nicht zuletzt wegen der Gefährdung des Unternehmens auf großes Interesse bei den Mitarbeitern und deren Angehörigen gestoßen.

Nachdem zuvor das Verfahren gegen den ehemaligen Einkaufsleiter Roman G. und den Serviceleiter Matthias B. gegen Geldauflagen eingestellt worden waren, beide hatten mit dem nun verurteilten Geschäftsführer das Unternehmen verlassen, um bei einem Wettbewerber tätig zu sein, muss der Geschäftsführer nunmehr von Gesetzes wegen mit dem Verlust seiner Geschäftsführerpostens rechnen (§ 6 GmbHG). Zusätzlich hat der verurteilte Geschäftsführer 80.000,- Euro Schadensersatz an das Aerzener Unternehmen Gruse Maschinenbau GmbH & Co. KG und einen gleichen Betrag an die Staatskasse zu zahlen.

 
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