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Zahlreiche Beschwerden der Fahrgäste

Bedenken gegen Busunternehmer aus Wunstorf haben sich bewahrheitet

Dienstag 30. Januar 2018 – Nienburg / Wunstorf (wbn). Die ursprünglichen Bedenken gegen einen Busunternehmer bei der Linienvergabe im Kreis Nienburg waren offensichtlich gerechtfertigt.

Die „MittelWeserBus“ GmbH hat die anhaltenden Probleme im öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere auf den Buslinien 40, 42 und 53, auf Drängen des Landkreises Nienburg zum Anlass genommen, die Zusammenarbeit mit einem aus Wunstorf stammenden Subunternehmer kurzfristig zu beenden. So übernimmt die „MittelWeserBus“ GmbH einen Großteil der Fahrleistungen ab dem 2. Februar selbst, restliche Kontingente folgen zum 1. März.

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Bereits bei der Vergabe des sogenannten „Linienbündels 2“ im Sommer 2017 hatte die Kreisverwaltung erhebliche Bedenken gegen die Beauftragung des Subunternehmers durch die „MittelWeserBus“ GmbH geäußert. Eine rechtssichere Möglichkeit, den Subunternehmer abzulehnen, bestand damals jedoch nicht.

In den vergangenen Monaten hatten zahlreiche Beschwerden über verspätete oder gar ausgefallene Busse die Nerven nicht nur vieler Eltern schulpflichtiger Kinder strapaziert. Auch anderen Fahrgästen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrsgesellschaft im Landkreis Nienburg (VLN) waren die Einschränkungen am Ende nicht mehr zuzumuten.

„Leider war kein nachhaltiger Aufwärtstrend erkennbar. Der Landkreis musste handeln“, fasst Kreisrat Lutz Hoffmann die Entwicklung der vergangenen Wochen zusammen. Und weiter:  „Ich bin zuversichtlich, dass durch die Übernahme der Linien durch die „MittelWeserBus“ GmbH wieder Verlässlichkeit in den öffentlichen Personenverkehr zurückkehren wird. Die „MittelWeserBus“ GmbH hat unsere Kritik offen und konstruktiv aufgenommen und diesen Prozess mitgetragen.“

Die Kreisverwaltung bedauert die entstandenen Unannehmlichkeiten. Dem jetzigen Eingreifen des Landkreises waren Dutzende von Überprüfungen und Stichproben vor Ort vorausgegangen. Dabei war auch festgestellt worden, dass die eingesetzten Busse des Subunternehmers zum Teil nicht den in der Ausschreibung festgelegten Kriterien entsprachen. In diesem Zusammenhang wurden auch Vertragsstrafen verhängt.

 

 

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