Ordnung muss sein
Stadt Bad Pyrmont erinnert an die Pflicht zur Gehwegreinigung

Donnerstag 13. Oktober 2016 - Bad Pyrmont (wbn). Die Stadt Bad Pyrmont weist alle Grundstückseigentümer in der Kurstadt auf die Reinigungspflicht nach der „Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Pyrmont vom 19.12.2002“ hin.

Der Grund: Durch Herbstlaub und heruntergefallenes Obst auf Straßen und Gehwegen können in dieser Jahreszeit besondere Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer entstehen.

 

 

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Nach Angaben der Stadt sind alle Eigentümer der an die Gehwege angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke „reinigungspflichtig“ – unabhängig davon, ob der Gehweg befestigt ist oder nicht. „Sind Gehwege nicht vorhanden, ist mindestens ein 1 Meter breiter Streifen beiderseits der Fahrbahn zu reinigen“, heißt es.

Und weiter: „Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, Unkraut, Gras, Moos, Laub und Unrat. Die Gossen sind von Kehrgut freizuhalten. Tritt im Laufe des Tages eine besondere Verunreinigung ein, so ist diese unverzüglich zu entfernen. Gleiches gilt für Gefahrenquellen."

Wer nicht vernünftig saubermacht, muss zahlen

Vorsorglich weist die Stadt Bad Pyrmont darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Reinigungspflichten – egal ob vorsätzlich oder fahrlässig – eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die eine Geldbuße nach sich ziehen kann.

 
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