Gestern in Bad Münder

Polizeibekannte Diebesbande klaut Drogerieware, wird geschnappt - und die Staatsanwaltschaft lässt sie laufen

Freitag 14. Januar 2022 - Bad Münder (wbn). „Großeinkauf“ einer Diebesbande. Mit dem Einkaufswagen schoben die Verbrecher - zwei Frauen (19 und 27) und zwei Männer (29 und 31) – die aus einem Drogeriemarkt am Rohmel-Center geklaute Ware zu ihrem BMW X6.

Das Fahrzeug hatte ein Bochumer Kennzeichen. Der Fluchtwagen konnte kurz darauf von der Polizei gestellt werden.

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Ein Polizeipressesprecher: „Alle vier Personen sind bereits hinlänglich wegen ähnlicher Delikte bekannt und polizeilich in Erscheinung getreten. Nach Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft sollten keine weiteren Maßnahmen getroffen werden; die Bande konnte ihren Weg fortsetzen.“ Das Diebesgut wurde jedoch beschlagnahmt.

Nachfolgend der Polizeibericht aus Bad Münder: „Am gestrigen Donnerstagabend gegen 18.00 Uhr kam es in einem Drogeriemarkt am Rohmel-Center zu einer Diebstahlstat, die nach Einschätzung der Polizei gewerbs- und bandenmäßig ausgeführt wurde.

Zwei Täterinnen packten Waren von der Außenauslage in einen Einkaufwagen. Die beiden Diebinnen schoben den Einkaufswagen zusammen mit Flüssigwaschmittel und Waschmittel-Pods im Wert von über 160 Euro zu einem bereitstehenden Pkw, ohne die Ware zu bezahlen. Beim Umladen in das Fahrzeug wurden die Täterinnen und zwei helfende Komplizen beobachtet.

Man verständigte die Polizei. Das Fahrzeug, ein BMW X6 mit "BO"-Kennzeichen für Bochum, flüchtete in Richtung Bundesstraße 442. Der flüchtige BMW konnte im Rahmen einer Fahndung durch eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Bad Münder noch auf der Kreisstraße 72 angetroffen und gestoppt werden.

Im Fahrzeug befand sich das Diebesgut. Dieses wurde von der Polizei sichergestellt.

Die Bandenmitglieder, zwei Frauen (19 und 27) und zwei Männern (29 und 31) mit Wohnsitz in Herne (Nordrhein-Westfalen), sind zunächst festgehalten worden. Alle vier Personen sind bereits hinlänglich wegen ähnlicher Delikte bekannt und polizeilich in Erscheinung getreten. Nach Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft sollten keine weiteren Maßnahmen getroffen werden; die Bande konnte ihren Weg fortsetzen.“

 

 

 

 
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