Polizei bittet um weitere Zeugenhinweise

Rüpelhafter 74-Jähriger: Rollstuhlfahrerin (17) bedrängt und verletzt

Freitag 22. Juli 2022 - Hannover / Bebra (wbn). Er verhielt sich trotz seines Alters wie ein Rüpel: Ein 74-Jähriger hat eine 17 Jahre alte Rollstuhlfahrerin beleidigt und bedrängt.

Die Rollstuhlfahrerin hatte den Mann gebeten aufgrund der beengten Verhältnisse nicht in den Fahrstuhl zuzusteigen, in dem sie sich in Begleitung von Freunden befunden hatte.

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Das hätte jedoch Einsicht bedeutet, zu der dieser Mann nicht bereit war. Stattdessen zwängte er sich mit seiner Begleiterin noch in den Fahrstuhl hinein.
Dabei beschimpfte er das Mädchen und schubste es so stark, dass es gegen die Scheibe des Aufzugs prallte. Es wurde dabei verletzt. Beamte der Polizei Rotenburg haben ein Strafverfahren gegen den renitenten 74-Jährigen eingeleitet und suchen weitere Zeugen zu dem Vorfall im Bahnhof Bebra.
Nachfolgend der Polizeibericht: „Nicht von seiner besten Seite zeigte sich ein 74 Jahre alter Rentner aus Hannover am vergangenen Sonntag (17.7.) im Bahnhof Bebra. In einem Fahrstuhl bedrängte, schubste und beleidigte der 74-Jährige eine 17-jährige Rollstuhlfahrerin aus Leck in Nordfriesland.

Die Jugendliche, die in Begleitung von Freunden den Fahrstuhl nutzte, um das Gleis zu wechseln, bat den 74-Jährigen und dessen Begleiterin, nicht auch noch in den Fahrstuhl zu steigen, da es bereits sehr eng darin war.

Dies interessierte den Senior allerdings nicht. Stattdessen quetschte er sich noch in den Fahrstuhl und ging auf die 17-Jährige los. Er beschimpfte sie und schubste das Mädchen, sodass die Rollstuhlfahrerin gegen die Scheibe des Aufzuges prallte. Das Mädchen wurde dabei leicht verletzt.

Beamte der Polizei Rotenburg leiteten das Strafverfahren gegen den Rentner ein. Die weiteren Ermittlungen führt die Bundespolizeiinspektion Kassel.

Lokführer als Zeuge gesucht

Zeuge des Vorfalls wurde auch ein bislang noch unbekannter Lokführer der Deutschen Bahn AG. Die Bundespolizei in Kassel bittet den noch Unbekannten, sich für die laufenden Ermittlungen als Zeuge zur Verfügung zu stellen.“

 

 

 
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