Es geht um viele Millionen Euro und um die Familienehre
„Schwerwiegend an den Rechten, Rechtsgütern und Interessen des Klägers vergriffen" - Duell Ernst August gegen Ernst August um die Marienburg
Dienstag 16. Februar 2021 - Schulenburg / Hannover (wbn). Zoff in besten Kreisen. Am Landgericht Hannover ist seit Ende 2020 eine nunmehr zugestellte Klage anhängig, mit der Ernst August Prinz von Hannover von seinem Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover die Rückübereignung der Marienburg und des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg sowie des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover verlangt.
Den Anspruch auf Rückübertragung stützt der Kläger auf den Widerruf einer Schenkung. Er trägt vor, dass er seinem Sohn den in der Klage näher bezeichneten Grundbesitz in den Jahren 2004 und 2007 im Wege vorweggenommener Erbfolge geschenkt habe. In der Folgezeit habe sich der Beklagte allerdings „schwerwiegend an den Rechten, Rechtsgütern und Interessen des Klägers vergriffen".
In persönlicher Hinsicht soll der Beklagte den eigenen Angaben zufolge schwerkranken und abgeschieden in einem Forsthaus in Österreich lebenden Kläger vernachlässigt und von diesem eingeforderte Unterstützung abgelehnt haben. In der Folge sei es zu Auseinandersetzungen des Klägers mit der Polizei und zu seiner zeitweiligen Festnahme gekommen.
Der Kläger habe die Schenkungen vor dem geschilderten Hintergrund - zum Teil bereits im Jahr 2017 - widerrufen und verlange die übertragenen Grundstücke nunmehr zurück. Er ist der Rechtsauffassung, der Beklagte habe sich „des groben Undanks" im Sinne von § 530 BGB schuldig gemacht, was den Kläger zum Widerruf und zur Rückforderung berechtige.
Den Streitwert seiner Klage setzt der Kläger mit rund 5 Millionen Euro an. Mit der Klagezustellung hat das Gericht das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Dies bedeutet, dass der Beklagte nunmehr seine Verteidigungsabsicht anzeigen und zunächst schriftlich auf die Klage erwidern kann. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt.
Transparenzhinweis der Redaktion: Diesem Bericht liegt eine juristische Darstellung vom Landgericht Hannover zugrunde.