Der Kommentar

Die Klardenker in Lüneburg

Von Ralph L o r e n z

Das Experiment mit den Ausgangssperren ist im Raum Hannover zumindest vom Tisch.  Hier wollte "Vater Staat", dass die Kleinen am Abend artig zuhause bleiben.

Und das passt nicht in diese erwachsene Gesellschaft, die in überwiegender Mehrheit durchaus Einsicht in die Vernunft zeigt. Hier wurde kurzfristig ein Grundrecht ausgesetzt. Und das geht so nicht. Die Bürger von heute sind mündig. Und ja, es gibt Gruppen, die sich nicht nur am Abend in der Innenstadt von Hannover – und nicht nur dort – unmündig, ja verantwortungslos ohne Maske und Abstand zusammenrotten. Doch es darf nicht die Allgemeinheit bestraft werden weil diese Gruppen immer wieder unangenehm auffallen. Hier muss sich der Rechtstaat im Interesse der Allgemeinheit auch wehren – aber mit Augenmaß.

 

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Darauf hat das Oberverwaltungsgericht abgezielt als es die Ausgangssperre-Regelung in der Region Hannover mit einem Eilbeschluss kassiert hat. Die Behörden haben andere, abgestufte Möglichkeiten.

Etwa die der Sperrzonen. Grundsätzlich geht es aber um unser aller Grundrecht. Und es war schon beklemmend wie leichtfüßig hier bestimmte Hürden überschritten wurden.

Ausgangssperre: Das war älteren Generationen nur aus der Zeit des Kriegsrechtes in dunkler Erinnerung. Und das dann auch noch mit der Automatik eines bestimmten Inzidenzwertes zu verbinden, konnte nur jenen einfallen, die nicht wirklich wussten was sie da dem verständigen Bürger, der verantwortungsbewussten Bürgerin mal eben zugemutet haben.

Wir haben eine weiterhin unberechenbare Pandemie. Aber noch keinen Notstand.

Und wenn explizit die Nacht mit einem Ausgehverbot verbunden wird – dann sage ich nur: Gute Nacht Deutschland.

Überfällt das Corona-Virus speziell in der Dunkelheit die zweibeinigen Opfer? Ist es nach 21 Uhr besonders aggressiv? Gar ausschließlich nachtaktiv.

Sind nur noch die unanständigen oder besonders gefährdeten Zeitgenossen des Nachts im Halbschatten der Häuser auf schlecht beleuchtetem Kopfsteinpflaster unterwegs? Darf’s ein bißchen Harry Lime-Stimmung sein, aus dem „Dritten Mann“?

Gleichwohl besteht Grund zur Hoffnung. Unsere Demokratie ist intakt. Die Oberverwaltungsrichter in Lüneburg haben in ihrem Eilbeschluss gegen die Ausgangssperre das Grundgesetz als hohes Gut bestätigt und gestärkt. Hier waren Klardenker am Werk. Ja. Die gibt es auch noch.

 
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