Zum Schutz der Anwohner

Damit den Posing-Angebern der Spaß vergeht: Jetzt setzen sich Polizei, Stadt und Kreis in Pose - fette Zwangsgelder, Lappen weg!

Donnerstag 19. August 2021 - Hameln (wbn). Hameln lässt sich von den Auto-Posern, die mit dicker Hose und Goldkettchen am Lenkrad sitzen und ihr reduziertes Selbstbewusstsein aus dem Auspuff ziehen, nicht länger auf der Nase herumtanzen.

Eine Polizeisprecherin: „In einem Fall, in dem der Fahrer eines hochmotorisierten Sportwagens mehrfach durch starkes, lautstarkes Beschleunigen, durch Fehlzündungen seiner Abgasanlage und ähnliche Fehlverhaltensweisen aufgefallen war, ist bereits ein Zwangsgeld in Höhe von 1000,- Euro angeordnet worden. Da der Fahrer aufgrund mangelnder Einsicht bereits wieder auffällig geworden ist, wurde der Betrag bereits fällig.“

 

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Nachfolgende die Stellungnahme der Hamelner Polizei zu den Auswüchsen des angeberischen Darstellungsbedürfnisses in der Rattenfängermetropole: „Die gemeinsame Netzwerkarbeit zwischen Polizei, Stadt Hameln und dem Landkreis Hameln-Pyrmont in Bezug auf gemeinsame Aktivitäten gegen sogenannte Kfz-Poser, welche durch unnötige Lärmemissionen, insbesondere zur Nachtzeit, immer wieder auffallen und auch zu massiven Anwohnerbeschwerden in Hameln geführt haben, trägt Früchte.

Das von dem unnötigen Verursachen von Lärm Gesundheitsgefahren ausgehen ist unstreitig. Das Ziel der gemeinsamen Aktivitäten ist der Schutz der Anwohner vor Gesundheitsgefahren. Dem gegenüber stehen die Rechte der lärmverursachenden Kraftfahrzeugführer, bezogen auf ihre Freizügigkeit. Die Abwägung der hier konkurrierenden Rechtsgüter führt bei der Stadt Hameln zu einem klaren Ergebnis in der Form, das diesen speziellen Kfz-Führern, die die Gefahr für die Gesundheit der Anwohner durch ihr Verhalten verursachen, eine Unterlassungsverfügung durch die Stadt Hameln schriftlich zugestellt wird. Darin wird ihnen bei der Benutzung ihrer Kraftfahrzeuge (Kfz) das lärmverursachende Verhalten untersagt. In dieser Verfügung wird für den Fall eines erneuten Verstoßes ein Zwangsgeld festgelegt, welches auch sofort zu entrichten ist (sofortige Vollziehung). Diese Verfahrensweise wurde durch das Verwaltungsgericht Hannover bereits mit positivem Ergebnis überprüft und bestätigt.

In einem Fall, in dem der Fahrer eines hochmotorisierten Sportwagens mehrfach durch starkes, lautstarkes Beschleunigen, durch Fehlzündungen seiner Abgasanlage und ähnliche Fehlverhaltensweisen aufgefallen war, ist bereits ein Zwangsgeld in Höhe von 1000,- Euro angeordnet worden. Da der Fahrer aufgrund mangelnder Einsicht bereits wieder auffällig geworden ist, wurde der Betrag bereits fällig.

Nunmehr wurde ganz aktuell einem weiteren "Lärmverursacher" eine Unterlassungsverfügung zugestellt. Auch dieser Kfz-Führer bewegt seinen hochmotorisierten "fahrbaren Untersatz" ohne Rücksicht auf Anwohner, indem er wie oben bereits beschrieben unnötig Lärm verursacht. Die fehlende Einsicht war auch bei diesem "Gefährder" bei allen polizeilichen Kontrollen gegenwärtig. Ob dieser Verkehrsteilnehmer erneut verhaltensauffällig wird und ebenfalls ein Zwangsgeld zu entrichten hat, bleibt abzuwarten.

Anzumerken ist noch, dass es unerheblich ist, ob gewisse technische Einrichtungen, wie z.B. die Abgasanlage, regelkonform sind. Bei der oben beschriebenen Verfahrensweise geht es rein um das Verhalten des Fahrzeugführers und nicht um den technischen Zustand des Fahrzeugs. Im konkreten Fall bei Verstößen vor Ort, sprechen die Polizeibeamten in der Regel Platzverweise aus.

Da Platzverweise bei bekannten Personen, die sich regelmäßig über die Bestimmungen hinwegsetzen, oft keine erfolgversprechende Maßnahme darstellen, wird u.a. auch die Weiterfahrt untersagt und die Fahrzeugschlüssel werden bis zum Ende der Nachtzeit sichergestellt.

Der Leiter des Einsatz-und Streifendienstes in Hameln, EPHK Köster, teilt dazu

mit: "Mir ist es wichtig herauszustellen, dass die Polizei differenziert und lediglich gegen Personen vorgeht, die sich eben nicht regelkonform verhalten.

Wir haben eine interne Einheit gebildet, die sich dem Thema angenommen hat. Die örtlich ansässigen Personen, die durch solch gefährdendes Verhalten regelmäßig auffallen und auch keine Einsicht bei polizeilichen Kontrollen zeigen, sind uns bekannt. Wir nehmen uns dieser Personen an und werden gemeinsam mit der Stadt Hameln weitere Unterlassungsverfügungen, gepaart mit Zwangsgeldern, auf den Weg bringen, sofern dies erforderlich wird," erklärt Köster.

Das Verwaltungsrecht/Gefahrenabwehrrecht ist aufgrund der Höhe der Zwangsgelder ein deutlich "schärferes Schwert", als das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Das Ordnungsamt Hameln, welches für die Fertigung dieser Unterlassungsverfügungen, auf Basis der polizeilichen Feststellungen und der Feststellungen von Anwohnern, zuständig ist, teilt die Auffassung des differenzierten Vorgehens. Man stigmatisiere keine Gruppen, sondern gehe gezielt gegen bekannte Einzelpersonen vor, von deren Verhalten nicht unerhebliche Gefahren ausgehen. Vermeidbare Lärmbelästigungen insbesondere durch Kfz-Führer zur Nachtzeit haben zu unterbleiben, da neben den Gesundheitsgefahren auch Einbußen in der Lebensqualität entstehen, so Herr Beißner, stellv. Leiter des Ordnungsamtes Hameln. Aus Sicht des Ordnungsamtes nehme man das Thema sehr ernst und stehe im regelmäßigen Austausch mit der Polizei.

Neben den hier beschriebenen gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen führt die Polizei, dauerhaft in regelmäßigen Abständen Kontrollen durch, um u.a. auch gegen Bauartveränderungen, illegale Kraftfahrzeugrennen und andere Verstöße im Straßenverkehr vorzugehen.

Erst Montagnacht wurden nach einem "illegalen Straßenrennen" auf der Pyrmonter Straße in Hameln wieder 2 Führerscheine sichergestellt (dazu wurde bereits berichtet).

Dieses Maßnahmenbündel ist Teil eines abgestimmten ganzheitlichen Ansatzes, den Polizei, Stadt Hameln und Landkreis bereits seit längerem gemeinsam verfolgen.“

 

 
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