Es geht um die Wahlanfechtung und eine nicht eingehaltene Frist

Christian Pardey hat jetzt eine Feststellungsklage gegen die Stadt Hameln angestrengt - und zählt wieder Schäfchen

Donnerstag 16. Dezember 2021 - Hameln (wbn). „Der ist ja nur ein Schäfer“, soll einer seiner Kritiker mal abschätzig gesagt haben. Solche Sprüche liebt Christian Pardey, dessen beide gelehrige Bordercollies momentan arbeitslos sind, weil ihm und ihnen die Schafherde fehlt.

Aber das ist wieder eine andere Geschichte. Pardey, der Schäfer, liebt solche Bemerkungen. Weil er weiß, dass manch ein Sprücheklopfer hinterher belämmert dreingucken kann. In seinem Büro stehen hinter ihm einige Bände Verwaltungsrecht. Wenn er nichts Besseres zu tun hat, guckt er da rein. Zur Entspannung. So wie andere Karl May lesen. Oder den Playboy.

(Zum Bild: Pardey mit Lämmchen. Zwischendurch saugt er selbst Honig aus Gesetzestexten. Foto: Privat)

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Irgendwas bleibt immer hängen. Gestern Abend hat er den Antrag auf Feststellungsklage gegen die Stadt Hameln gezimmert. Mit frischem Datum vom 15. Dezember 2021 heißt es in dem Schreiben an das Verwaltungsgericht Hannover: „…in dem Rechtsstreit gegen die Stadt Hameln, vertreten durch den Oberbürgermeister Claudio Griese, Rathausplatz 1 in 31785 Hameln, als Beklagte wird im Rahmen einer Feststellungsklage die Anfechtung der nicht ordnungsgemäßen Durchführung der Kommunalwahl 2021 beantragt.“
Und wie es sich gehört liefert Pardey auch eine Begründung: „Ich, der Kläger, habe im Rahmen der Durchführung der Kommunalwahl 2021 gegenüber der Stadt Hameln den in der Anlage I befindlichen Antrag gestellt. Hierüber ist von mir gegenüber der Stadt Hameln (der Beklagten) ein rechtsmittelfähiger Bescheid beantragt worden (beigefügt als Anlage II). Darauf ist bis einschließlich heute keinerlei Reaktion seitens der Beklagten erfolgt. Hiermit beantrage ich als Kläger: Die Feststellung, dass aufgrund meines Antrages mir ein rechtsmittelfähiger Bescheid hätte erstellt werden müssen. Ferner, dass seitens der Beanstandungen der durch die Stadt Hameln begangenen Rechtsverstöße die Wahl hätte annulliert werden müssen.

Ich als Kläger beantrage hiermit aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens der Stadt Hameln die Wahl für die Ortsteile Haverbeck und Hastenbeck neu anzuordnen.“

Dann noch der Hinweise, dass die Klage ausdrücklich zur Wahrung der Fristen diene.

Er, Pardey, bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung an seine Postanschrift. „Ein weiterer Vortrag in dieser Sache bleibt ausdrücklich vorbehalten.“ Und dann grüßt er auch noch freundlich.

Pardey guckt unschuldig in den Raum. Er wusste, dass er diesen Brief schreiben würde.

Weil er diese Rathausverwaltung so einschätzt, dass sie sich gegenüber einem kleinen Bürger, einem Schäfer dazu, an keine Fristen halten würde. Da gibt’s bei ihm kein Muh und kein Mäh.

Er sendet das Schreiben parallel auch zu später Stunde als Fax an die Behörde. An das Verwaltungsgericht Hannover. Handsigniert. Jetzt wartet er wieder ab. Und zählt Schäfchen.

 

 
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