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Auch Polizeipräsenz wird verstärkt

Generelles Waffenverbot beim Pflasterfest in Hameln

Mittwoch 28. August 2024 - Hameln (wbn). Konsequentes Waffenverbot beim Pflasterfest am Wochenende! Die Stadt Hameln erlässt vorsorglich ein Waffenverbot für das Pflasterfest in Hameln.

Und die Polizei stockt ihre Kräfte auf. All das vor dem Hintergrund der Messerattacke eines fanatischen Einzeltäters in Solingen während einer bunten unbd harmonischen Party der Vielfalt.

 

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Dazu die Mitteilung der Polizei vom heutigen Tage: „Vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse in Solingen haben die Stadt Hameln und die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/ Holzminden die Sicherheitsmaßnahmen für das bevorstehende Pflasterfest verschärft, obwohl die Verantwortlichen nicht von einer besonderen Gefahrenlage ausgehen. Die Stadt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der das Mitführen und Benutzen von Waffen verboten ist. Die Polizei wird nach eigenen Angaben die Zahl der eingesetzten Kräfte aufstocken. Auch die Hameln Marketing und Tourismus GmbH (HMT) als Veranstalterin will mehr Security-Kräfte einsetzen.

"Die entsetzliche Tat von Solingen macht uns tief betroffen", sagen Oberbürgermeister Claudio Griese und der Leiter der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden, Matthias Kinzel. "Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Familien."

Griese und Kinzel haben sich persönlich ausgetauscht und die Sicherheitslage für das Pflasterfest neu bewertet. Klar ist aus Sicht von Polizei und Stadt: "Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten."

Bei Großveranstaltungen bestehe grundsätzlich nach dem Waffengesetz ein generelles Waffenverbot. Die Stadt hat dieses Verbot nun weiter konkretisiert und für den Bereich der Altstadt eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach dürfen gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art während des Pflasterfestes nicht mitgeführt und nicht benutzt werden. Die Liste der gefährlichen Gegenstände, die nicht zugelassen sind, wurde u. a. um Feuerwaffen aller Art, Feuerwerkskörper, Elektroschockgeräte, Bogen, Armbrüste, Pfeile, Schleudern, Katapulte, Reizgas, Pfeffersprays, Tränengas, Baseballschläger und Schlagstöcke erweitert.

Einsatzkräfte der Polizei würden die Einhaltung der Allgemeinverfügung überwachen. "Anlassbezogene Kontrollen sind möglich", betont Inspektionsleiter Kinzel. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass für das Pflasterfest keine konkrete Gefahr oder eine Gefahrenerhöhung bestehe. Dass die Zahl der Polizeikräfte aufgestockt werde, diene auch dazu, das Sicherheitsgefühl der Besucher zu erhöhen. Auch OB Griese warnt vor überzogenen Reaktionen und appelliert an alle Beteiligten und Besucher, besonnen zu bleiben. "Ein hundertprozentiger Schutz vor Terror und Gewalt ist nicht möglich", sagen Kinzel und Griese. Dies gelte aber nicht nur für Stadtfeste, sondern auch für andere Orte und Situationen. Für Oberbürgermeister Claudio Griese wäre es "vollkommen überzogen", Innenstädte wie Festungen auszubauen. Dies sei auch gar nicht möglich. Feste müssten weiter möglich bleiben - "sonst hätten Personen wieder Attentäter von Solingen ihr Ziel erreicht und unsere gesamte Gesellschaft eingeschüchtert". Öffentliche Plätze sind nach den Worten des OB wichtige Orte der Begegnung und des Miteinanders. Hier zurückzuweichen, sei nicht der richtige Weg.

Unterdessen hat die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden die Information erhalten, dass im Internet die Behauptung kursiere, es gebe Warnungen bezüglich eines Anschlages auf das Pflasterfest in Hameln. Dies könne seitens der Polizeiinspektion nicht bestätigt werden. Nach aktuellem Wissensstand habe der Verfasser dieser Nachricht wissentlich falsche Informationen verbreitet, um Menschen zu verunsichern. Ein Strafverfahren aufgrund der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gegen den Verfasser sei eingeleitet worden. Das Fachkommissariat für Staatsschutz der Polizeiinspektion betont, dass die Verbreitung von solchen falschen Informationen strafbar ist. Personen, die Kenntnis von einer solchen Nachricht erhalten und diese als Übermittler an die Polizei melden, würden sich hingegen nicht strafbar machen.“

 

 

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