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Pfändungsschutz für Schuldner-Konten

Eine neues Gesetz macht Konten mit Pfändungsfreibetrag möglich

Hildesheim/Hameln (wbn). Oft ist die Schuldenfalle ein Teufelskreis, aus dem der Betroffene allein nicht mehr herausfindet. Jetzt hilft ein neues Kontopfändungsrecht vor bösen Überraschungen - doch vielen ist es noch nicht bekannt.

Dieter Hohmann, seit 1993 Schuldnerberater beim Diakonischen Werk des evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt, kennt viele solche Fälle aus seinem Arbeitsalltag: „Es ist bei manchen Betroffenen einfach so, dass sie den Kopf in den Sand stecken, womöglich ihre Post gar nicht mehr öffnen - und dann plötzlich feststellen, dass ihr Konto gepfändet wurde, dass man nicht einmal mehr an die Sozialleistungen herankommt, die einem zustehen.“ Umso erfreulicher ist es, dass Hohmann den Menschen, die in einer derart verfahrenen Situation zu ihm kommen, jetzt eine gute Nachricht übermitteln kann.  Seit dem 1. Juli 2010 ist per gesetzlichem Beschluss ein neues Kontopfändungsrecht in Kraft getreten.

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 „Das bedeutet, dass jetzt jeder ganz unbürokratisch bei seiner Bank die Möglichkeit hat, ein bereits bestehendes Girokonto zu einem Pfändungsschutzkonto umzuwandeln, einem so genanten P-Konto“, erklärt Hohmann. „Bei so einem Konto besteht automatisch ein Pfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrages von 985,15 Euro pro Monat. Diese Summe kann von den Gläubigern nicht angetastet werden, sodass zum Beispiel auch nicht mehr die Notwendigkeit besteht, sich bis zu einem bestimmtem Stichtag die Sozialleistungen rasch bar auszahlen  zu lassen.“ Natürlich hat jede Einzelperson nur Anspruch auf ein einziges P-Konto, außerdem gehen die Umwandlungsdaten an die Schufa (Schuldenfachauskunft), so dass kein Missbrauch stattfinden kann. Und wer, etwa aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen, eine Erhöhung des Freibetrages benötigt, kann diese mit einem speziellen Formular beantragen. Dies ist bei den entsprechenden Stellen (bei Arbeitgebern, Familienkassen und Sozialleistungsträgern) erhältlich - natürlich auch bei der Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes in der Klosterstraße. „Wir empfehlen, sich generell bei uns zu melden, die ganz individuelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir hier durch unsere Beratung geben können“, unterstreicht Dieter Hohmann. „Und es ist unbedingt wünschenswert, dass die Einrichtung des P-Kontos vielleicht manchem dabei hilft, die Initiative zu ergreifen, sich bei uns zu melden und damit auch den ersten Schritt zu einer Lösung der Probleme zu machen.“ In ersten Fällen habe sich das P-Konto bereits bewährt, bestätigt Hohmann und macht Betroffenen gerne Mut. „Oft ist die Situation gar nicht so schlimm und verfahren, wie die Menschen glauben“, sagt der gelernte Bankkaufmann. „Manchmal genügt es schon, etwas Ordnung in die ganze Sache zu bringen. Und ein P-Konto zu eröffnen ist dann gewiss ein guter Anfang.“

 

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