Die gerade noch gut ausgegangene Geschichte spielt in Schaumburg - die schlechte in Lüneburg

Neues aus dem Tollhaus der öffentlichen Geldverbrennung: Zwei Fälle bewegen Niedersachsen und das Weserbergland

Obernkirchen/Lüneburg (wbn). Zwei Fälle aus dem Tollhaus der Steuerverschwendung: Im Landkreis Schaumburg in Obernkirchen haben die Behörden gerade nochmal die Kurve gekriegt, als es um die Verbrennung von Steuergeldern im Zusammenhang mit der "Bornemann-Imobilie" ging. Das ist die gute Nachricht aus dem aktuellen Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler, der auch in diesem Jahr wieder haarsträubende Beispiele von Geldverschwendung durch deutsche Behörden und Institutionen aufgedeckt hat. Die schlechte Nachricht, die das Bundesland Niedersachsen betrifft, ist der Fall zweier Lehrerinnen, die - noch jung an Jahren - in den Genuss einer millionenschweren Frühpensionierung gekommen sind.

Natürlich auf unser aller Steuerzahlerkosten. Hier hat der Steuerzahlerbund Niedersachsen sogar Strafanzeige gegen die Verantwortlichen in Lüneburg erstattet! Hier zunächst der Fall, der im Weserbergland im Landkreis Schaumburg spielt und gerade nochmals gut ausgegangen ist:

Fall Obernkirchen. Eine glückliche Wendung nahm der Fall der leerstehenden „Bornemann-Immobilie“ in Obernkirchen (Landkreis Schaumburg), für die das Land Niedersachsen über Jahre hinweg unnützerweise jährlich rund 80.000 Euro Miete an die Eigentümerin Stadt Obernkirchen zahlen musste. Der Mietvertrag konnte zum 30. September 2010 im Zuge eines Eigentümerwechsels bei der Immobilie (von der Stadt auf den örtlichen Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes) vorzeitig beendet werden.

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Dafür muss das Land eine einmalige „Mietausstiegszahlung“ von 100.000 Euro zahlen. Es entfallen aber die künftigen Mietzahlungen, die für die ursprünglich verabredete Mietlaufzeit bis Ende Dezember 2013 insgesamt rund 260.000 Euro ausgemacht hätten. Darüber hinaus wird das Gebäude nun endlich sinnvoll genutzt. Im Schwarzbuch 2008 hatten wir den Einsatz von Steuergeldern für die leerstehende Immobilie heftig kritisiert und eine rasche Verwertung angemahnt.

Das Land Niedersachsen hatte im Dezember 1992 die Immobilie in Obernkirchen für die Unterbringung von Polizeieinheiten angemietet. Der Mietvertrag wurde im Dezember 1998 ohne Ausstiegsoption um weitere 15 Jahre verlängert. Allerdings wurden die Polizeieinheiten bereits im September 2005 nach Hildesheim verlegt – seitdem stand der teuer angemietete Gebäudekomplex überwiegend leer. Mit der jetzigen Lösung zur Beendigung des Mietverhältnisses konnten zumindest die unnützen Ausgaben seit dem Leerstand von 660.000 Euro auf eine halbe Million Euro begrenzt werden.

Mit lebenslangen Bezügen in den vorzeitigen Ruhestand geschickt - wie zwei Lehrerinnen in der Lotterie der Beamtenlaufbahn gewonnen haben

Fall Lüneburg. Dauernd dienstunfähige Beamte müssen, um vorzeitig Ruhegehalt zu erhalten, eine Dienstzeit von fünf Jahren abgeleistet haben. Von dieser „Wartezeit“ wird abgewichen, wenn ein Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung ursächlich für die Dienstunfähigkeit ist. Weder die eine noch die andere Voraussetzung lag bei den Frühpensionierungen zweier niedersächsischer Lehrerinnen im Alter von 37 und 40 Jahren in den Jahren 2006 und 2008 vor, wie der Niedersächsische Landesrechnungshof in seinem diesjährigen Jahresbericht feststellte.

Die Beamtinnen hätten deshalb nicht auf Steuerzahlerkosten mit lebenslangen Versorgungsbezügen in den vorzeitigen Ruhestand geschickt werden dürfen. Sie hätten vielmehr entlassen und für den Zeitraum der Lehrtätigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden müssen. Obwohl rechtswidrig, bewirken die Zurruhesetzungen, dass jede der vorzeitig pensionierten Lehrerinnen rund 1.350 Euro pro Monat Ruhegehalt erhält, was sich bei einer unterstellten 40-jährigen Laufzeit zu einer Belastung für die Steuerzahler von zusammen knapp 1,3 Mio. Euro aufsummieren kann. In einem der beiden Fälle erstattete der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen im Mai 2010 Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue.

Die Strafanzeige richtet sich gegen Verantwortliche der Landesschulbehörde mit Sitz in Lüneburg. Diese Behörde wurde vom niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung sechs Tage vor Beginn des Ruhestandes über die nicht erfüllte fünfjährige Dienstzeit der betreffenden Lehrerin informiert. Die Landesschulbehörde hätte zu diesem Zeitpunkt die rechtswidrige Ruhestandsverfügung noch zurücknehmen und Schaden von den Steuerzahlern abwenden können. Sie tat es nach Angaben des Niedersächsischen Landesrechnungshofs dennoch nicht und flüchtete sich in Ausreden, die ihr Fehlverhalten kaschieren sollten. So hätten der Personalrat und die Frauenbeauftragte der Behörde vor Rücknahme der Verfügung gehört werden müssen, was in den sechs Tagen nicht möglich gewesen sei.

Dabei muss die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes gar nicht mit den Vertretungen der Bediensteten abgestimmt werden. Auch für die später vorgetragene Behauptung, die Dienstunfähigkeit der Beamtin beruhe doch auf einer dienstlich veranlassten Erkrankung, waren in der Personalakte keine Belege zu finden. Die Steuerzahler erwarten, dass die Verantwortlichen dieser krassen Fehlentscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden.

 

 
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