6.700 Haushalte im Landkreis Hameln-Pyrmont sind diesmal betroffen

Sie können auch bei Ihnen klingeln! "Zensus" betrifft 22.500 Bürger im Weserbergland - der Auftragt kommt von den Statistikern aus Brüssel

Hameln (wbn). Nein, diesmal stecken nicht die alten Herrscher aus Rom dahinter, die ihr „Volk schätzen lassen wollen“, wie es der Evangelist Lukas beschrieben hat. Es kommt noch viel schlimmer: Die mächtigen Brüsseler Eurokraten gieren nach Daten. Diese sind aber wiederum unerlässlich um sich einen Überblick über die erforderliche Strukturanpassung in der EU und im Weserbergland zu verschaffen.

Hier eine entsprechende Mitteilung aus der Landkreisverwaltung Hameln-Pyrmont: „In der Europäischen Union findet im Jahr 2011 ein Zensus statt; also eine Volkszählung sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung. Da die in den Verwaltungen vorliegenden Daten nicht ausreichen, müssen gemäß Zensusgesetz 2011 etwa 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden. Für den Landkreis Hameln-Pyrmont und die Stadt Hameln bedeutet dies, dass in der Zeit vom 10. Mai bis zum 31. Juli rund 22.500 Personen in insgesamt 6.700 Haushalten befragt werden. Die Stichprobenauswahl der zu befragenden Haushalte erfolgte durch das Land Niedersachsen.

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Für die Befragungen setzen die örtlichen Erhebungsstellen eigens dafür ausgewählte Erhebungsbeauftragte ein, die sich gegenüber den Auskunftspflichtigen ausweisen werden und zur Verschwiegenheit gegenüber allen während der Interviewtätigkeit in Erfahrung gebrachten Informationen verpflichtet sind. Ab dem 26. April  werden die von der gemeinsamen Erhebungsstelle des Landkreises Hameln-Pyrmont und der Stadt Hameln eingesetzten Erhebungsbeauftragten damit beginnen, die ihnen zugewiesenen Erhebungsbezirke (Adressen) zu begehen und Terminankündigungsschreiben für die Befragung zu verteilen.

Diese Schreiben enthalten die Kontaktdaten des entsprechend zuständigen Erhebungsbeauftragten, Grundlagen zum Zensus sowie einen Terminvorschlag für die durchzuführenden Interviews. Die angeschriebenen auskunftspflichtigen Haushalte sind dazu angehalten, sich mit dem Erhebungsbeauftragten zumindest dann telefonisch in Verbindung zu setzen, wenn der Terminvorschlag unpassend ist und ein Ersatztermin vereinbart werden muss. Für den Zensus 2011 werden alle unter der entsprechenden Anschrift wohnhaften Personen befragt. Es ist daher seitens der Auskunftspflichtigen sicherzustellen, dass an dem Befragungstermin alle dort wohnenden volljährigen Personen beziehungsweise die einen eigenen Haushalt führenden minderjährigen Einwohner anwesend sind. Sie erleichtern somit die Durchführung der Befragung und ersparen allen Beteiligten zusätzlichen zeitlichen Aufwand, da bei Nichtantreffen obiger Auskunftspflichtigen ein weiterer Besuch des Erhebungsbeauftragten von Nöten wäre.

Für weitere Informationen und Fragen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erhebungsstelle montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 05151 / 903 1599 erreichbar.“

 
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