„Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“:
Landesaufnahmebehörde führt geplante Abschiebung in Hildesheim nicht durch

Dienstag 13. Oktober 2015 - Hildesheim (wbn). Weil rund 30 Personen offenbar nicht damit einverstanden waren, dass ihr Bekannter abgeschoben wird, darf der nun vorerst in Deutschland bleiben.

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LABNi) hatte die Abschiebung des 31 Jahre alten sudanesischen Staatsangehörigen geplant und die Polizei um Unterstützung gebeten. Dessen Einsatzleiter und die Behörde entschieden sich jedoch letztlich „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ gegen eine Durchführung.

 

 

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Wie wenig Widerstand nötig ist, um eine geplante Abschiebung zu verhindern, zeigte sich zuletzt auch in Groß Berkel. Ende August wurde dort ein Mann aus dem Irak trotz eines entsprechenden Beschlusses nicht abgeschoben, weil etwa 20 Personen vor dem Wohnhaus eine Sitzblockade durchgeführt hatten.

 

Nachfolgend der Polizeibericht aus Hildesheim:

„Eine durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LABNi) geplante Abschiebung eines in Giesen  aufhältigen  31-Jährigen sudanesischen Staatsangehörigen ist heute früh nicht durchgeführt worden. Die Polizei war durch die Landesaufnahmebehörde im Rahmen eines Vollzugshilfeersuchens um Unterstützung gebeten worden. An der Wohnanschrift des Abzuschiebenden in der Rathausstraße hatten sich geschätzte 30 Personen eingefunden, die die Abschiebung zu verhindern suchten. Auf Ansprachen des polizeilichen Einsatzleiters reagierten die Personen nicht oder lediglich abweisend. Somit war der Einsatz kurzfristig und ohne Hinzuziehung weiterer polizeilicher Kräfte nicht zu bewältigen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und in Absprache mit der Landesaufnahmebehörde wurde von einer Durchführung der geplanten Abschiebungsmaßnahme Abstand genommen. Zu Auseinandersetzungen ist es nicht gekommen.“

 
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