Regelung tritt jetzt in Kraft

Corona: Allgemeinverfügung des Landkreises Nienburg vom Krisenstab erneut um zwei Wochen verlängert

Montag 22. Februar 2021 - Nienburg (wbn). Der Krisenstab des Landkreises Nienburg hat die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis einschließlich 8. März verlängert!

Demzufolge haben sich weiterhin alle Personen mit Wohnsitz im Landkreis Nienburg, die stationär im Klinikum Nienburg oder einem anderen Krankenhaus außerhalb des Landkreises Nienburg behandelt und bis einschließlich 8. März entlassen werden, nach ihrem Aufenthalt für zehn Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.

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Zwingend notwendige Versorgung und Pflege darf durchgeführt werden, wobei die Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken sind.

Die allgemeinen Hygieneregeln sind zu beachten, insbesondere das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Gleiches gilt für Patienten mit Wohnsitz im Landkreis Nienburg, die bis einschließlich 8. März aus einer Rehabilitationseinrichtung entlassen werden. Die Quarantäne gilt auch für Personen, die sich in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung befinden und in dieser zum Zeitpunkt ihrer Entlassung wegen einer Corona-Infektion eine Quarantänemaßnahme angeordnet ist.

Für alle Schulen, an denen zurzeit nach dem sogenannten Szenario B (Wechselmodell) unterrichtet wird - also an Grundschulen, Förderschulen Geistige Entwicklung sowie in Abiturjahrgängen und Abschlussklassen – ordnet der Landkreis Nienburg auch weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz an.

Die Regelung gilt auch für die Notbetreuung. Die Erteilung von Sportunterricht bleibt untersagt, sofern er nicht für die Notengebung im Abitur notwendig ist. Die Maskenpflicht besteht auch für die kommenden zwei Wochen in der gesamten „Langen Straße" während der Marktzeiten, also auch hinter den Marktständen und sie gilt ebenfalls für die Marktbeschicker.

Die bisherige Einschränkung des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Nienburg, wonach Bewohnerinnen und Bewohner nur von einer festen Bezugsperson Besuch empfangen durften,  wird nicht verlängert. Unabhängig davon gilt: Einrichtungen mit einem aktuellen Infektionsgeschehen dürfen laut aktueller Corona-Verordnung insgesamt nicht betreten werden.

Die Verpflichtung der Einrichtungen, ihre Bewohnerinnen und Bewohner wahlweise dreimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest oder zweimal wöchentlich mit einem PCR-Test auf eine Infektion mit dem Corona-Virus zu untersuchen, bleibt allerdings bestehen.

Die genannten Reglungen erlässt der Landkreis Nienburg per Allgemeinverfügung, die am 23. Februar 2021, also am Dienstag, in Kraft tritt.

 
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