Festgenommener Schütze wieder auf freiem Fuß

Tat im Umfeld des Drogenmilieus - Waren die Schüsse auf den Russen aus Nienburg ein Fall von Notwehr?

Minden, Bielefeld, Nienburg (wbn). Waren die Schüsse auf einen Mann aus Nienburg ein Fall von Notwehr? Diese Frage ergibt sich nach einer gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bielefeld, der Mordkommission Bielefeld und der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke.

 Wie bereits berichtet wurde am Freitag in der Mindener Innenstadt ein russischstämmiger Staatsangehöriger aus Nienburg angeschossen und durch zwei Schüsse schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Im Rahmen der Fahndung wurde ein 28-jähriger Mindener durch Spezialeinsatzkräfte der Polizei  (SEK) wegen dringenden Tatverdachtes vorläufig festgenommen und die Tatwaffe sichergestellt. Beide Beteiligten sind offensichtlich dem Drogenmilieu zuzuordnen.

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Nach den bisher vorliegenden Aussagen wurde der Schütze zuvor von dem Angeschossenen seiner Barschaft beraubt. Aus Angst vor weiteren Übergriffen auf seine Person hat er dann zwei Schüsse auf seinen Angreifer abgeben. Eine Tötungsabsicht wird von ihm bestritten.  Weil nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Tat durch Notwehr gerechtfertigt sein könnte, wurde seitens der Staatsanwaltschaft kein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den Schützen gestellt. Dieser wurde am Samstagabend aus dem Polizeigewahrsam entlassen.  Gegen ihn wird außerdem weiter wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

 
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