Wie einem in geordneten und bürgerlichen Verhältnissen lebenden Ehepaar das Kind entzogen wird...

Wegen "Freiheitsberaubung", "Kindesentzug", "Körperverletzung": Eltern erstatten Strafanzeige gegen drei Mitarbeiter des Kreisjugendamtes in Hameln

Von Ralph L o r e n z

Hameln/Celle (wbn). Das gab es so noch nie im Kreisjugendamt: Ein Hamelner Ehepaar hat gegen drei Mitarbeiter des Jugendamtes des Landkreises Hameln-Pyrmont Strafanzeige in gleich mehreren Fällen erstattet. Die Anzeige bezieht sich auf acht Vorwürfe: Vorgeworfen werden Freiheitsberaubung, Nötigung, Körperverletzung, Kindesentzug, Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassung, Vorspiegelung falscher Tatsachen im Amt, gebrochene Verschwiegenheitspflicht aus einem laufenden Verfahren sowie vorsätzliche Täuschung und Irreführung des Gerichtes.

Die Strafanzeige ist bereits Ende August bei der Staatsanwaltschaft erfolgt. Wie weit die Sache gediehen ist, entzieht sich jedoch der Kenntnis der Antragsteller, was auch Beobachter aus der Juristenszene ob der Länge der Bearbeitung und der Ungewissheit des Sachstandes mit großer Verwunderung erfüllt. An Dramatik ist der Fall ohnehin nicht mehr zu überbieten. Den Weserbergland-Nachrichten.de liegen seit längerem Hinweise vor, dass der seltene Fall eines Kindesentzuges aus gutbürgerlichen, geordneten Verhältnissen von dem Jugendamt des Landkreises Hameln-Pyrmont veranlasst worden ist und sich in ungewöhnlicher Weise die Fronten verhärtet haben. Mit Rücksicht auf laufende Gerichtsverfahren und auch weil seitens der Behörden Bemühungen zu erkennen sind, eine weitere Zuspitzung zu vermeiden, hatten die Weserbergland-Nachrichten.de die Entwicklung im Auge behalten aber zunächst auf eine Berichterstattung verzichtet.

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Das NDR-Fernsehen war auf den ungewöhnlichen Fall des Kindesentzuges in der Rattenfängerstadt aufmerksam geworden und hatte das Jugendamt um Stellungnahme gebeten. Erfolglos!  Auch das Gericht in Hameln hielt sich bedeckt. Möglicherweise sehen die Behörden in diesem speziellen Fall auch nicht vorteilhaft aus. Der Beginn dieser Tragödie eines Kindesentzuges aus geordneten Familienverhältnissen konnte bizarrer nicht sein. Die zwölfjährige Tochter der Eltern war eines Tages mit ihrer zwei Jahre älteren, angeblich „besten Freundin“ bei der Hamelner Polizei aufgetaucht. Der Polizeibeamtin erzählte die zwölfjährige Tochter sie sei – unter anderem - von den Eltern geschlagen worden und habe deshalb auch blaue Flecke erlitten. Auch müsste sie die ganze Nacht über Katzen füttern und werde vernachlässigt. Dabei entgeht der Polizistin nicht, dass die Mädchen dabei kichern. Auch finden sich keine blauen Flecken.

Die Polizistin vermerkt extra: Sie waren ständig "am Herumkichern"

Die hellwach gewordene Kriminaloberkommissarin in Hameln machte in dem sorgfältig aufgenommenen Protokoll bezüglich des Mädchens, das seine eigenen Eltern anzeigte, einen deutlichen Vermerk. Das Protokoll liegt den Weserbergland-Nachrichten.de im Wortlaut vor. Darin heißt es unter anderem: „…Sie machte allerdings nicht den Eindruck, dass sie sehr betroffen von der geschilderten Situation ist, sondern war ständig am Herumkichern, so dass der Wahrheitsgehalt der Angaben hier nicht eindeutig beurteilt werden kann…“ Wie das Mädchen zu einem späteren Zeitpunkt einräumte, hatte es unter dem Einfluß der älteren, das pubertäre Verhältnis offenbar dominierenden  „Freundin“ die Behauptungen frei erfunden. Es soll wohl die Überlegung eine Rolle gespielt haben künftig bei der Freundin wohnen zu können  um „mehr Freiheiten“ zu geniessen. Während die Polizistin ausdrücklich die Behauptungen in Frage stellte, nahm die damalige Klassenlehrerin an einer Hamelner Realschule die Räubergeschichte offenbar für bare Münze.

So trat das Jugendamt in Aktion, hielt die pubertären Behauptungen ebenfalls für gegeben und lief zur Höchstform auf. Zwangseinweisung in ein Heim, Sorgerechtsentzug, Vormund – und das in einer Weise, die für die Eltern ohne Vorwarnung kam. Selbst bei Härtefällen im asozialen Drogenmilieu scheinen die Jugendbehörden sonst etwas mehr Geduld zu haben.

Die Unverhältnismässigkeit des Vorgehens erschüttert die Eltern und deren Verteidiger aus Hamburg gleichermassen. Auch Experten vom Väteraufbruch und einschlägigen Elternorganisationen können die Reaktion der Jugendbehörde in Hameln nicht nachvollziehen. Ausgerechnet jene Person, die als Realschul-Klassenlehrerin dem Kind täglich am nähesten gewesen ist, war offenbar am wenigsten in der Lage das pubertäre Spiel zweier Mädchen zu durchschauen. Als die Zwölfjährige merkte, dass sie im Heim landete, wollte sie dringlichst wieder zu den Eltern zurück und dokumentierte dies sowohl in Briefen an ihre Eltern als auch an die Behörden. Doch diese Korrektur des Kindes wurde als „Momentaufnahme“ gedeutet und das Kind entgegen seinem Willen vom Elternhaus ferngehalten.

Das zwölfjährige Mädchen sei im Hamelner Kinderheim aufgefallen weil es nicht geraucht und nicht getrunken habe...

Schließlich ist das Kind regelrecht geflohen und hält sich jetzt illegal - oder nunmehr geduldet - bei den eigenen Eltern auf. Mit der Angst, dass jeden Moment das Jugendamt klingeln und seinen Willen gegen den Willen des Kindes und der Eltern durchsetzen könnte. Die Heim-Erfahrungen für das Kind waren zudem ein Schock. Das Kind wollte auch deshalb wieder dringend nach Hause weil es als einziges im Heim nicht getrunken und nicht geraucht habe… Um sich nicht dem Vorwurf der Schulpflichtverletzung auszusetzen, haben die Eltern schleunigst dafür gesorgt, dass ihr Kind wieder am Unterricht teilnimmt. Aber an einer anderen Realschule. Diese Regelung reklamiere inzwischen das Jugendamt für sich, heißt es. Dabei wollten die Behörden das Kind zunächst stur wieder an die alte Realschule in Hameln schicken. Das Kind sei in der alten Klasse gemobbt worden, halten die Eltern dem entgegen. Auch, weil es sich nicht dem uniformen Jeans-Zwang unterwarf sondern sich mädchenhaft kleidete. Die Zwölfjährige lebt freilich auch in einer anderen, etwas anspruchsvolleren Welt, geht nach Hannover zum Ballettunterricht und hatte auch im Kreis Hameln-Pyrmont schon öffentliche Auftritte. Mobbing erlebte das Kind an der früheren Realschule nicht nur seitens der gleichaltrigen Klassen-„Kameraden“.

Es findet sich sogar in einem Gerichtsprotokoll eine Begebenheit wieder, die von der besagten Klassenlehrerin selbst arglos geschildert worden ist. Demzufolge hatte sich das Kind öffentlich von der Klasse „Ratschläge“ anhören müssen, was es zu tun habe, damit es „nicht mehr nach Katze riecht“. In dem Gerichtsprotokoll ist kein Hinweis zu finden, dass der Lehrerin diese Schilderung im nachhinein selbst peinlich sein könnte. Auch die Richterin schien das so hinzunehmen und sich nicht über die öffentlich vollzogene Schikane zu wundern. Schlimmer noch: Das Jugendamt des Landkreises Hameln-Pyrmont sah sich durch diese pädagogisch untragbare Situation des mittelalterlichen Anprangerns eines zwölfjährigen Kindes auch nicht alarmiert. Hatte diese Lehrerin in jeder Beziehung Narrenfreiheit?

Der Skandal im Skandal ist die verbale Steinigung durch die Klasse

Für die Weserbergland-Nachrichten.de ist dieser Vorgang ein Skandal im Skandal. Ein Kind muss sich öffentlich für seinen „Geruch“ verantworten und sich die „Ratschläge“ der gleichaltrigen Kinder anhören, von denen – so das betroffene Mädchen - nicht wenige selbst eine unerträgliche Knoblauchfahne gehabt hätten. Die Weserbergland-Nachrichten.de merken hierzu an: In jedem Betrieb wäre diese Art der „verbalen Steinigung“ ein Mobbingfall für den Betriebsrat. Jene Lehrerin, der das Kind nun nicht mehr ausgeliefert ist, stand ganz am Anfang der Problemkette, die zur behördlichen Enteignung eines Kindes geführt hat. Gegen die augenscheinlich überforderte Realschul-Lehrerin ist ebenfalls Strafanzeige erstattet worden. Zum einen wegen "Nötigung eines Kindes", wegen "übler Nachrede gegen die Eltern" und "Darstellung falscher Tatsachen vor Gericht". Die Anzeige erging am 28. August. Auch hier haben die Anzeigeerstatter noch keine Mitteilung von der Staatsanwaltschaft Hannover erhalten. 

Die Eltern lassen es an Selbstkritik indessen nicht mangeln. Jawohl, zu einer bestimmten Zeit hätten sie ihrer Tochter wohl etwas mehr Aufmerksamkeit schenken können, wird eingeräumt. Von Vernachlässigung könne jedoch keine Rede sein. Das behauptet auch das Kind nicht mehr. Falsch sei auch die Behauptung, das Kind sei morgens unausgeschlafen gewesen weil es die ganze Nacht mit der Mutter auf Katzenfüttertour gegangen sei. Dies sei von dem Kind nie abverlangt worden. Richtig aber ist: Das Kind hat ein Faible für Katzen. Wie die Mutter. Außenstehende mögen die Vielzahl der Katzen (bis zu 50) befremdlich finden, für deren Schicksal sich die Mutter seit Jahren ehrenamtlich einsetzt. Nach Katzen riecht es zwar im Keller und im Garten, aber gewiss nicht in der sehr sauberen „guten Stube“, die von einem gehobenen Lebensanspruch zeugt. Und auch nicht im Jugendzimmer des Mädchens. Kann es sein, dass verborgene Ressentiments gegen die Art, sich auffallend gepflegt zu kleiden eine Rolle gespielt haben? Dass eine Lehrerin eine Schülerin auch sonst nicht riechen konnte und in diesem Fall auf Grund nicht sorgfältig hinterfragter angeblicher Verdachtsmomente eine routinehafte Handlungskette in Gang setzte, die gnadenlos bis zum Kindesentzug durchgezogen wurde? Hatten es die Eltern an Unterwürfigkeit gegenüber den Jugendamts-Personen missen lassen und sind auch Opfer eines keinen Irrtum einräumenden Behördenapparates geworden?

Die Mutter des Kindes hat selbst einmal Pädagogik studiert, der Vater ist ein angesehener, gewissenhafter Mitarbeiter der Stadt Hameln. Sie lassen sich das Denken und ihren individuellen Lebensstil nicht verbieten. Und schon gar nicht das geliebte Kind nehmen, in einer Stadt, die schon im Mittelalter unliebsam Schlagzeilen wegen „Kindesentzugs“ gemacht hat.

 
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