Übergriffe gegen Kinder auch im protestantischen Bereich

Mißbrauchsfälle jetzt auch im Kreis Northeim bekannt geworden - Landeskirche richtet "Hotline" für Opfer ein

Dassel/Hannover (wbn). Jetzt sind auch sexuelle Mißbrauchsfälle im südniedersächsischen Bereich der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover bekannt geworden. Wie der Evangelische Pressedienst epd am heutigen Dienstag berichtet, sind fünf neue Fälle bekannt geworden, die allerdings Jahrzehnte zurückliegen und schon verjährt sind.

Die Opfer hatten angesichts der allgemein bekannt gewordenen Mißbrauchsfälle in deutschen Kirchengemeinden in diesen Tagen erst den Mut gefunden sich zu melden. In zwei Fällen soll laut Oberkirchenrätin Kerstin Gäfgen-Track der Mißbrauchsvorwurf einen ehemaligen Lehrer des Internates der Paul-Gerhardt-Schule in Dassel – Kreis Northeim – betreffen.

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Die Fällen sollen sich in den 60er und 70er Jahren zugetragen haben. Drei weitere Mißbrauchsfälle sind aus Kirchengemeinden im Westen des Landes bekannt geworden. Zwei Pastoren und ein Diakon hätten sich an einem Jungen und zwei Mädchen vergangen, heißt es aus Kirchenkreisen in Hannover. Wichtig: Unter der Telefonnummer 0511/1241-477 hat die Landeskirche Hannover unter dem Eindruck der bekannt gewordenen Fälle eine Hotline für weitere Opfer eingerichtet.

Auf der Website der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover heißt es dazu: „Die Mitarbeitenden der Hotline sind zur seelsorglichen Verschwiegenheit verpflichtet, auch gegenüber kirchlichen Stellen. Sie bieten Gelegenheit zum Gespräch über das Erlittene, zeigen mögliche Hilfen auf und können Hinweise für weitere mögliche Schritte geben. Wie diese weiteren Schritte konkret aussehen, entscheiden dann die Betroffenen selbst.

Für die Verfolgung von Fällen sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauchs gelten in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers klare und transparente Regeln:

- Anschuldigungen und Verdachtsmomenten wird unverzüglich und konsequent nachgegangen.

 

- Wenn sich daraus ein Verdacht ergibt, werden betroffene kirchliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen sofort vom Dienst suspendiert. Bei privatrechtich Beschäftigten wird das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt, bei Pastoren und Pastorinnen wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

 

- Eine enge Zusammenarbeit mit den Justizbehörden ist selbstverständlich. Wenn ein Verdacht strafrechtliche Bedeutung besitzt und die Staatsanwaltschaft noch nicht selbst ermittelt, wird nach Anhörung der beschuldigten Person Strafanzeige erstattet.

 
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