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Sozialministerium in Hannover nimmt Entscheidung "zur Kenntnis"

Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das umstrittene Beherbergungsverbot in Niedersachsen "außer Vollzug" gesetzt

Donnerstag 15. Oktober 2020 - Lüneburg / Hannover (wbn). Die Niedersächsische Landesregierung hat „zur Kenntnis genommen“, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Beherbergungsverbot im einstweiligen Rechtschutzverfahren außer Vollzug gesetzt hat.

Damit wird die entsprechende Verordnung in Niedersachsen bis auf weiteres nicht mehr angewandt! Hintergrund: Ein Hotelier im Harz hat sich mit einer Klage gegen das Beherbergungsverbot in Niedersachsen zur Wehr gesetzt. Den Landkreisen und kreisfreien Städten steht es demnach frei, bei entsprechenden Gefahrenlagen ihrerseits „gegebenenfalls konkreter gefasste, gezieltere Maßnahmen zu ergreifen“ – so ein Sprecher des Ministeriums für Gesundheit und Soziales in Hannover.

 

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Im Übrigen würden die Argumente des Oberverwaltungsgerichts genau analysiert und bei etwaigen weiteren Maßnahmen der Landesregierung berücksichtigt werden. Ungeachtet der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg werden seitens der Ministeriums alle Bürgerinnen und Bürger aus Hotspots innerhalb und außerhalb Niedersachsens herzlich gebeten, freiwillig auf touristische Reisen zu verzichten, um eine weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verhindern.

 

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