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Unangemeldete Kontrollen offenbaren unhaltbare Zustände

Nach empfindlichen Mängeln in der "Großtagespflegestelle" Bad Münder: Jugenddezernat des Landkreises zieht die Reißleine

Dienstag 7. Februar 2023 - Bad Münder / Hameln (wbn). Einschneidende Konsequenzen für die Großtagespflegestelle in Bad Münder.

Nachdem das Dezernat Jugend in der vergangenen Woche aufgrund eines anonymen, ernstzunehmenden Hinweises eine unangemeldete Kontrolle in einer Großtagespflegestelle durchgeführt hat, wurden jetzt nach sorgfältiger Prüfung die Erlaubnisse zur Pflege von Kindern aufgehoben.

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Das bedeutet in der Konsequenz, dass die insgesamt drei Pflegestellen nicht mehr für die Kinderbetreuung zur Verfügung stehen. „Bei allem Verständnis für die doch sehr kurzfristige Schließung dieser Plätze, die vor allem die Eltern der dort betreuten Kinder vor eine problematische Situation stellt, blieb dem Dezernat Jugend mit Blick auf die festgestellten Verstöße keine andere Wahl, als die Pflegeerlaubnisse mit sofortiger Wirkung aufzuheben“, erklärt Dezernatsleiterin Ulrike Schaper-Greve.

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unterliegen einem besonderen rechtlichen Schutz. „Im Gegensatz zu Kindertagesstätten, welche die Kinder im institutionellen Rahmen betreuen, binden sich die Personensorgeberechtigten direkt bei Kindertagespflegepersonen, sowohl pädagogisch als auch vertraglich“, führt Schaper-Greve aus.   Eltern müssen darauf vertrauen können, dass während der Betreuung ihrer Kinder alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Für den Landkreis Hameln-Pyrmont und insbesondere für das Dezernat Jugend steht dabei ausschließlich das Wohl der Kinder im Vordergrund.

Als Aufsichtsbehörde ist der Landkreis Hameln-Pyrmont verpflichtet, Hinweisen auf Rechtsverstöße nachzugehen und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Kindertagespflegeerlaubnis vorliegen.  Bei zwei unangemeldeten Überprüfungen, die aufgrund von Hinweisen im Dezernat Jugend eingegangen sind, von denen eine bereits im Dezember 2022 stattfand und eine weitere in der vergangenen Woche, mussten Rechtsverstöße festgestellt werden, die in der Summe zum Entzug der Pflegerlaubnisse für die Großtagespflegestellen geführt haben.

„Der Großtagespflege wurde mehrfach die Möglichkeit gegeben, bekannt gewordene Mängel zu beheben. Weder wurde dies verantwortlich umgesetzt noch konnte hier eine Bereitschaft zur Veränderung festgestellt werden. Das Vertrauensverhältnis der einer Großtagespflege anvertrauten Kinder ist von oberster Priorität und das wurde hier nachhaltig gestört“, so Schaper-Greve.

Bei den Verstößen handelt es sich um

·         den Einsatz von Betreuungspersonen, die weder eine ausreichende Qualifikation vorhalten können noch in irgendeiner vertraglichen Bindung mit den Personensorgeberechtigten sind

·         die Überschreitung der Gruppengröße

·         die Nichteinhaltung der Betreuungsverhältnisse gemäß vertraglicher Zuordnung. Die Kinder waren zum Teil in der Obhut von Betreuungspersonal, das nicht für sie zuständig war. Weder wussten die Personensorgeberechtigten, wer die Kinder tatsächlich betreut, noch kannten die Betreuungspersonen die Kinder

·         die Unterbringung der Kinder in Bereichen, die aufgrund unzureichenden Brandschutzes und fehlender Zulassung durch das Bauamt nicht für den Aufenthalt zugelassen sind. Ein Kind war dort zeitweise sogar allein untergebracht

Bereits die Summe dieser Verstöße, die sich vor allem auf unzulässige und damit nicht hinnehmbare Betreuungssituationen beziehen, sprechen für die behördliche Entscheidung.

„Doch insbesondere der letztgenannte Punkt, also die Unterbringung eines Kindes in einem Raum mit unzureichendem Brandschutz und das zeitweise ohne Betreuung stellt eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des Niedersächsischen Kitagesetzes in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch VIII dar, die nicht ohne Konsequenz bleiben kann“, betont die Leiterin des Dezernates Jugend.

Die Gewährleistung des Kinderwohls durch die Kindertagespflegepersonen während der Betreuung ist im Niedersächsischen KitaGesetz geregelt.

„Da der anonyme Hinweis, in dem unsachgemäße Unterbringung und nicht qualifizierte Betreuungspersonen angedeutet wurden, bereits eine Kindeswohlgefährdung vermuten ließ, haben wir in der letzten Woche zurecht sehr entschlossen reagiert“, sagt Schaper-Greve.

Insgesamt sind 26 Kinder von der Schließung der drei Kindertagespflegestellen betroffen. Inzwischen steht das Dezernat Jugend mit allen betroffenen Eltern in Kontakt und unterstützt bei der Suche nach alternativen Betreuungsplätzen.

„Da es sich in acht Fällen auch um Kinder aus dem Landkreis Schaumburg sowie der Region Hannover handelt, stehen wir auch mit den dortigen Kollegen der Jugendämter im Austausch“, erklärt Schaper- Greve.

Auch mit den Verantwortlichen der Großtagespflegestelle stand das Dezernat Jugend bei Fragen zur Personalsituation insbesondere in den vergangenen Monaten in Kontakt. Hierbei wurden die Planungen der Leitung der Großtagespflege und die damit verbunden notwendigen Anpassungen für Pflegeerlaubnisse der dortigen Beschäftigten zeitnah durch den Landkreis Hameln-Pyrmont umgesetzt.

Insgesamt sind im Landkreis Hameln-Pyrmont derzeit 117 Kindertagespflegpersonen und davon 27 Großtagespflegestellen im Bereich der Kindertagespflege tätig.

Anmerkung der Redaktion: In einem Beitrag des NDR hingegen wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme der Behörde auf Unverständnis bei den betroffenen Eltern gestoßen sei. Das „gesamte Personal der Krümelkids“ in Bad Münder sei „sehr herzlich mit den Kindern“. Und die Leiterin der Einrichtung wird mit dem Hinweis zitiert, dass bei der Überprüfung lediglich festgestellt worden sei, dass der Betreuungsschlüssel nicht gepasst hätte. Bei ihr stößt die Maßnahme auf Unverständnis.

 

 

 

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