Neues Katastrophenschutzgesetz in Niedersachsen

Piel und Watermann begrüßen einen "besseren Schutz für den Ernstfall" auch in Grohnde

Donnerstag 21. September 2017 - Hannover / Grohnde (wbn). Es wurde auch Zeit: Gestern hat der Niedersächsische Landtag eine Ergänzung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes beschlossen. Damit übernimmt das Land Niedersachsen die Verantwortung bei nötigen Schutzmaßnahmen im Falle möglicher Unfälle im AKW Grohnde.

Die beiden Landtagsabgeordneten aus dem Weserbergland, Anja Piel (Grüne) und Ulrich Watermann (SPD), begrüßen, dass der Landtag diese Gesetzesnovelle in der letzten Plenarsitzung der Legislaturperiode noch beschlossen hat. SPD und Grüne hatten sich im Niedersächsischen Landtag lange dafür eingesetzt, dass künftig unter das Katastrophenschutzgesetz auch die Atomanlagen in Niedersachsen fallen. Mit der Neuerung sind nicht nur alle Atomkraftwerke, sondern auch die Zwischen- und Endlager für Atommüll im Katastrophenfall in Landesverantwortung.

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„Dass uns dies gelungen ist und wir nun einen von allen Fraktionen getragenen Beschluss erwirken konnten, freut mich sehr. Im Falle von Störfällen sichern wir so eine bessere Koordination der Einsatzkräfte“, so dere Landtagsabgeordnete aus Bad Pyrmont Ulrich Watermann. Seine Landtagskollegin aus der Fraktion der Grünen, Anja Piel, fügt hinzu: „Die Folgen von Atomunfällen machen nicht vor Landkreisgrenzen Halt. Darum war es dringend nötig, dass die Zuständigkeit und Koordinierung auf Landesebene gebündelt wird.“

Das Innenministerium wird ab 2019 die zentrale Leitung zur Katastrophenbekämpfung bei einem Atomunfall im AKW Grohnde übernehmen. Dies umfasst auch die Ermittlung und Bewertung der radiologischen Lage. Zuvor soll gemeinsam mit dem Umweltministerium ein landesweiter Notfallplan ausgearbeitet werden, der durch einen örtlichen Notfallplan des Landkreises Hameln-Pyrmont ergänzt wird.

„Damit machen wir das Beste aus dem Umgang mit einem schlechten Zustand“, betont Anja Piel. „Atomenergie bleibt gefährlich und unkalkulierbar. Wenn es nach uns ginge, wäre Grohnde längst abgeschaltet – genauso wie alle anderen AKWs.“ Doch selbst nach dem Atomausstieg bleibt das Thema Katastrophenschutz aktuell.

„Atomkraftwerke hören nicht auf zu strahlen, wenn sie abgeschaltet sind. Und die Endlager werden uns noch lange beschäftigen“, so Watermann. Mit dem Gesetzentwurf, in den auch die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission eingeflossen sind, wird die Seveso-III-Richtlinie der EU zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen umgesetzt.

Die Neuordnung im Atombereich wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Für die Atomkraftwerke sind nicht nur die Landkreise betroffen, in denen die Anlage liegt, sondern auch alle angrenzenden Katastrophenschutzbehörden, die in einem Radius von 20 km um die Anlage liegen. Sie müssen zukünftig einen Anschlussplan erstellen, um auf einen eventuellen GAU - den größten anzunehmenden Unfall -  vorbereitet zu sein.

 
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