Ein Beispiel auch für andere Bundesländer

Bremen will den "Landesmindestlohn" einführen - Watermann findet's klasse

Hameln/Bremen (wbn). Kommt jetzt die vieldiskutierte Mindestlohn-Lösung durchs Hintertürchen über den „Landesmindestlohn“, wie ihn Bremen praktizieren will?

Jedenfalls spendet der heimische Landtagsabgeordnete Ulrich Watermann schonmal Beifall. Den Weserbergland-Nachrichten.de übermittelte er heute Vormittag folgende Stellungnahme: „Zum Vorstoß der Bremischen Bürgerschaft, auf Initiative der Bremer SPD, einen eigenen Landesmindestlohn festzusetzen, erklärt Ulrich Watermann, MdL: „Die Initiative der Bremer SPD, einen Landesmindestlohn einzuführen, begrüßen wir ausdrücklich. Dieser Vorstoß sollte in einer breit angelegten Offensive weiterer Bundesländer münden.



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Die Mindestforderung von 8,50 Euro Stundenlohn kann auch in einem Flächenland wie Niedersachsen übernommen werden. Das bremische Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte des Landes und Angestellte von Firmen, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, nicht unter dem Mindestlohn beschäftigt werden dürfen. Öffentliche Aufträge dürfen nur noch an Firmen vergeben werden, die den Mindestlohn von 8,50 Euro zahlen. Außerdem soll diese Regelung auch für Vereine und Firmen gelten, die staatliche Zuschüsse erhalten.

Die Forderung nach einem Landesmindestlohngesetz ersetzt nicht die Forderung der SPD nach einem verbindlichen, flächendeckenden Mindestlohn in ganz Deutschland. Aber bis ein solcher bundesweiter Mindestlohn durchgesetzt werden kann, könnte ein Landesmindestlohn die Auswirkungen prekärer Arbeitsverhältnisse im Niedriglohnsektor zumindest abschwächen. Wer Vollzeit arbeitet, muss davon leben können. Ohne staatliche Unterstützungsleistungen – das ist auch eine Frage der Menschenwürde.

Ein Landesmindestlohngesetz ist ein erster und wichtiger Schritt in Richtung gerechter Löhne und guter Arbeit. In Niedersachsen erhalten momentan über eine halbe Million Menschen weniger als 8,50 Euro Stundenlohn. Davon betroffen sind zwei Drittel Frauen. Das ist ein krasser Fall von Diskriminierung im Arbeitsleben.

Schon jetzt beziehen in Niedersachsen 150000 Menschen, ergänzend zu ihrem Einkommen, Arbeitslosengeld II. Diese sogenannten Aufstocker kosten das Land jedes Jahr 1,1 Milliarden Euro an Steuermitteln. Um die öffentlichen Kassen zu schonen, ist es daher sinnvoll, Mindestlöhne einzuführen, damit sich einzelne Unternehmen nicht zulasten der Steuerzahler refinanzieren und die anderen Unternehmen, die ordentliche Löhne zahlen, benachteiligt werden.“

 

 
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