Es muss ein Hygienekonzept geben
Trotz Corona-Pandemie: Die Jagd bleibt in Niedersachsen weiterhin erlaubt


Donnerstag 5. November 2020 - Hannover (wbn). Nach der Niedersächsischen „Corona-Verordnung" ist die körperliche Betätigung im Freien grundsätzlich zulässig.

Damit darf auch die Jagd weiterhin ausgeübt werden. Darauf weist das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) ausdrücklich hin. Die Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen ist dabei selbstverständlich. Bei der Einzeljagd (Pirsch, Ansitz) ist das unproblematisch. Auch Gemeinschaftsjagden (Drückjagden) auf Schalenwild zur gesetzlich vorgeschriebenen Abschussplanerfüllung und zur Prävention vor der ASP (Afrikanische Schweinepest) sind weiterhin zulässig, da sie der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit der Gefahrenabwehr zuzuordnen sind. Fortsetzung von Seite 1

Einer vorherigen Genehmigung bedarf es nicht, dennoch sind die Vorgaben der „Corona-Verordnung" einzuhalten.

So muss es ein Hygienekonzept geben, die persönlichen Daten der Teilnehmenden sind zu erfassen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das Ministerium gibt mit seinem Erlass vom heutigen 5.11.2020 nochmals aktualisiert organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild bekannt.

Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Infektionskette bei der Übertragung des ASP-Virus kann nur durch niedrige Schwarzwildbestände verringert oder unterbrochen werden. Daher ist eine effektive Bejagung der Schwarzwildbestände jetzt vorrangig. Dies wird in diesem Jahr auch aufgrund der guten Eichelmast nur mit gemeinschaftlichen Jagden erreicht werden können.

Darüber hinaus werden die Jäger und Jägerinnen die Möglichkeit erhalten, Nachtzieltechnik bei der Einzeljagd einzusetzen." Trotz Corona-Pandemie: Die Jagd bleibt in Niedersachsen weiterhin erlaubt
 
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