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Lösekrug-Möller: Es sollen keine Kündigungen mehr drohen

Wenn es um die Aufdeckung von Mißständen in Unternehmen und Behörden geht: Schutz für "Whistleblower"

Berlin/Hameln (wbn). Wer als Arbeitnehmer auf einen Skandal hinweist, braucht besseren Schutz! Diese Auffassung vertritt die heimische Bundestagsabgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller.

LöMö: „Ob beim Gammelfleischskandal oder in Banken und Pflegeheimen: Mutige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weisen zum Wohle der Allgemeinheit immer wieder auf Missstände oder gar kriminelle Handlungen in ihren Unternehmen hin. Bisher haben sie dadurch in der Regel ihren Arbeitsplatz verloren und gehen ein hohes Risiko ein. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Missstände oder sogar kriminelle Handlungen in ihren Unternehmen aufdecken, müssen sie vor Kündigung und sonstigen Benachteiligungen geschützt werden.“

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Die SPD-Bundestagsfraktion bringt in dieser Woche einen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern (sogenannten Whistleblowern) in den Bundestag ein. Dazu erklärt die heimische  Bundestagsabgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller MdB:  „Die Bundesregierung bleibt trotz mehrfacher Aufforderungen tatenlos. Als SPD wollen wir eine einheitliche rechtliche Regelung, wer unter welchen Umständen wen über Missstände informieren darf. Unser Gesetzentwurf legt jetzt Rechte und Pflichten von Hinweisgebern fest.“

Kündigungen oder Benachteiligungen für berechtigte Hinweise von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen künftig verboten sein. Auch Schadenersatz- und  Schmerzensgeldansprüche sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsverweigerungsrecht werden, diesem Entwurf zufolge,  festgeschrieben.

In anderen Ländern werden Hinweisgeber längst gesetzlich geschützt. „In Deutschland wird Zivilcourage oft nicht anerkannt, sondern als Denunziantentum abgetan. Das muss sich verändern“, so Lösekrug-Möller, „schließlich profitieren wir als Verbraucher oder Nutzer von mutigen Frauen und Männern“.

 

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