Kritik an den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin

Landratskandidat Stefan Wittkop (CDU) verlangt: Rettungsdienst muss in kommunaler Hand bleiben

Mittwoch 19. Februar 2020 - Hameln / Berlin (wbn). Der CDU-Landratskandidat Hameln-Pyrmont Stefan Wittkop lehnt die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung strikt ab.

„Der Rettungsdienst muss Ländersache bleiben. Die Pläne des Bundes gefährden den funktionierenden Rettungsdienst.“ Zentralistische Vorgaben aus Berlin und hohe Kosten von 302 Millionen Euro pro Jahr – allein in Niedersachsen - wären die Folge.

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Insoweit unterstützt Wittkop die Forderungen der Bündnisinitiative „Rettet die 112 und den Rettungsdienst“, die vom Niedersächsischen Landkreistag gegründet worden ist und der sich auch der Landkreis Hameln-Pyrmont angeschlossen hat.

„In Niedersachsen haben wir im Rettungsdienst insbesondere mit dem gemeinsamen Handeln im Landesausschuss Rettungsdienst (LARD) effektive Strukturen“, stellt Wittkop weiter fest. Entscheidungen des Rettungsdienstes würden künftig im Gemeinsamen Bundesausschuss gefällt.

Hier seien jedoch weder Länder noch Kommunen vertreten, wohl aber die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Kassenärztlichen Vereinigung. Damit würden relevante und den operativen Rettungsdienst betreffende Entscheidungen, von Organisationen getroffen, die am operativen Betrieb nicht beteiligt seien: „Ohne eine zwingende Beteiligung der Träger des Rettungsdienstes ist das Erarbeiten zentraler, länderübergreifender Vorgaben allerdings nicht möglich.“

Der Rettungsdienst sei im Landkreis Hameln-Pyrmont gut aufgestellt und vernetzt.

„Ein schnelles Handeln – auch im Katastrophenfall – wird hier vor Ort durch ein gutes Netz von haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften gewährleistet“, so Wittkop weiter. Ohne Not würde man dieses effektive und funktionierende System gefährden. Abzulehnen seien, so Wittkop, insbesondere die Regelungen zu den Integrierten Notfallzentren (INZ), die künftig aufgrund von bundesrechtlichen Vorgaben nur noch an wenigen Krankenhäusern errichtet werden dürften. „Wenn diese Regelung umgesetzt wird, verschlechtert sich konkret die Erreichbarkeit für Notfallpatienten.

Hinzu kommt: Krankenhäuser ohne Integrierte Notfallzentren, die aber dennoch Notfallpatienten behandeln, müssen Geldkürzungen von 50 Prozent hinnehmen.“ Folge wäre eine Schließung von Notaufnahmen gerade bei kleineren Krankenhäusern im ländlichen Raum: „Das kann ich nicht hinnehmen! Ich werde mich an der Seite des Bündnisses für eine gute und wohnortnahe Gesundheitsversorgung einsetzen.“ Hauptproblem bei der Versorgung der Patienten, auch nach Einschätzung von Wittkop, liege im aktuell nicht funktionierenden ärztlichen Bereitschaftsdienst (116/117).

„Der Bund muss aus meiner Sicht hier ansetzen und die Regelung so verschärfen, dass ein kassenärztlicher Bereitschaftsdienst den Patienten verbindlich und verlässlich, rund um die Uhr telefonisch und durch einen aufsuchenden Notdienst schnell hilft“, schließt sich Wittkop der Forderung des Bündnisses an.

 
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