„Allgemeinverfügung zum Umgang mit Reiserückkehrern“

Wieder war das Opfer in Österreich: Zweiter Corona-Fall im Landkreis - nunmehr in Bad Pyrmont

Donnerstag 12. März 2020 - Hameln (wbn). Es gibt nunmehr einen zweiten Corona-Fall im Landkreis Hameln-Pyrmont.

Betroffen ist eine Frau aus Bad Pyrmont, die sich in Österreich aufgehalten hatte. Die Kreisbehörde reagiert jetzt mit dem Erlass einer „Allgemeinverfügung zum Umgang mit Reiserückkehrern“.

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Im Landkreis Hameln-Pyrmont wurde heute ein weiterer Fall einer Corona-Infektion bestätigt.
Die betroffene Patientin  wurde isoliert und befindet sich in häuslicher Quarantäne. Sie wird von ihrem Hausarzt medizinisch betreut und befindet sich in einem guten Zustand.
Ersten Erkenntnissen zufolge hat sich die in Bad Pyrmont lebende Erkrankte in Österreich  aufgehalten und sich aller Wahrscheinlichkeit nach dort mit dem Virus infiziert.  Die letzten Tage hat sie mit ihrem Ehemann  zuhause verbracht, der ebenfalls getestet und häuslich isoliert wurde
Die Behörden im Landkreis Hameln-Pyrmont ermitteln bereits die Kontaktpersonen der Patientin. Nun muss im Einzelfall bewertet werden, wie eng der Kontakt war und welche erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen durchzuführen sind. Um die rasante Ausbreitung des Virus zu beeinflussen gilt es insbesondere,   Infektionsketten zu unterbrechen und kontaktreduzierende Maßnahmen wie Betretungs- und Besuchsverbote  durchzusetzen. Demzufolge hat der Landkreis Hameln-Pyrmont heute auf Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung  in Niedersachsen eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten im Zusammenhang mit Gemeinschaftseinrichtungen regelt und ab sofort in Kraft tritt.

Die Allgemeinverfügung basiert auf dem Infektionsschutzgesetz und untersagt Personen, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend den jeweils aktuellen Festlegungen durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, das Betreten bestimmter Einrichtungen: Dazu zählen Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, Schulen und Heime für ältere und pflegebedürftige Menschen.

Diese Maßnahme dient dazu, die Ausbreitung des neuen Erregers einzudämmen sowie den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen. Darüber hinaus tragen die Maßnahmen für die erfassten medizinischen Einrichtungen auch zur Aufrechterhaltung der Versorgungskapazitäten bei. Die ausführliche Allgemeinverfügung sowie alle aktuellen Informationen, Hinweise und Hotlines zu Covid-19 sind unter www.hameln-pyrmont.de/corona zu finden.

 

 

 
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