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Im Verdacht Agnes N. ermordet zu haben - DNA-Spur wird einem Mann aus Herford zum Verhängnis

"Cold Case" aufgeklärt, 38-jähriger überführt: Es dauerte acht Jahre - doch dann hatten sie ihn!

Dienstag 25. Oktober 2022 - Vlotho (wbn). Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Die Polizei hat einen sogenannten „Cold Case“ wieder aufgegriffen und mit molekulargenetischen Untersuchungen nach acht Jahren einen Tatverdächtigen ermitteln können.

Gegen einen Mann aus Herford ist vom Amtsgericht Bielefeld ein Haftbefehl erlassen worden. Der 38-Jährige steht im dringenden Verdacht die 84 Jahre alte Agnes N. in Vlotho-Exter mit mehreren Stichen getötet zu haben.

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Das Opfer sei im Jahr 2014 „aus Habgier und heimtückisch“ ermordet worden. Damit handele es sich zugleich um den ersten Ermittlungserfolg bei der Aufnahme eines sogenannten Cold Case in Bielefeld, stellt die Pressestelle der Polizei in Bielefeld fest. „Tatrelevante DNA-Spuren“ haben den Herforder überführt. Nachfolgend der Polizeibeericht: „Wie bereits am Donnerstag, 06.10.2022 und am Freitag, 14.10.2022 berichtet, hatte die Mordkommission die Ermittlungen wegen des Tötungsdeliktes zum Nachteil der 84-jährigen Agnes N. in Vlotho-Exter im Jahr 2014 wieder aufgenommen. Das Amtsgericht Bielefeld erließ nun Haftbefehl gegen einen 38-jährigen Mann aus Herford. Er steht im dringenden Verdacht, das Opfer im Jahr 2014 aus Habgier und heimtückisch ermordet zu haben. Aus Sicht des Polizeipräsidiums Bielefeld handelt es sich um den ersten Ermittlungserfolg bei der Aufnahme eines sogenannten Cold Case in Bielefeld.

Der Fall wurde im Rahmen der BAO Cold-Cases des Landeskriminalamtes NRW (LKA NRW) erneut untersucht. Die Analyse des LKA NRW ergab, dass bestimmte molekulargenetische Untersuchungen von nach der Tat gesicherten Mikrospurenfolien erfolgsversprechend sind. Das Polizeipräsidium Bielefeld übernahm diese Bewertung und veranlasste die entsprechenden Untersuchungen durch das Kriminaltechnische Institut des LKA NRW. Im Rahmen dieser Untersuchungen konnte das LKA NRW DNA-Material des Tatverdächtigen an der Opferbekleidung der Getöteten nachweisen. Die bisherigen umfangreichen Ermittlungen der Mordkommission Puls II unter der Leitung des Ersten Kriminalhauptkommissars Markus Mertens führten zu keiner erklärbaren Beziehung zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer. Auch die weiteren durch die Ermittlungen hervorgebrachten Erkenntnisse verfestigten den Tatverdacht gegen den Beschuldigten.

Umfangreiche Ermittlungen der Mordkommission Puls II unter der Leitung des Ersten Kriminalhauptkommissars Markus Mertens führten zu der Erkenntnis, dass der Tatverdächtige in keiner erklärbaren Beziehung zu dem Opfer stand. Für die Ermittler handelt es sich um tatrelevante DNA-Spuren.

Der zuständige Dezernent der Staatsanwaltschaft Bielefeld beantragte daraufhin beim Amtsgericht Bielefeld einen Haftbefehl wegen Mordes aus Habgier und in heimtückischer Begehungsweise, welcher antragsgemäß erlassen wurde.

Die Ermittler nahmen den Tatverdächtigen am heutigen Morgen im Rahmen einer Durchsuchung seiner Wohnung vorläufig fest. Der Beschuldigte äußerte sich nicht zu dem gegen ihn erhobenen Tatvorwurf. Der Haftbefehl wurde im Verlauf des Vormittags von der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Bielefeld verkündet und der Beschuldigte der JVA Bielefeld zugeführt.“

 

 

 

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