Polizei musste letztendlich Schusswaffengebrauch ankündigen

Mit Messer und Fahrradkette: 32-Jähriger bedroht Polizisten und Sicherheitsdienst in Flüchtlingsunterkunft

Freitag 20. April 2018 – Hannover / Badenstedt (wbn). Randale in der Flüchtlingsunterkunft. Ein 32-Jähriger, dessen Nationalität von der Polizei nicht näher benannt worden ist, hat Polizeibeamte mit einem Messer bedroht.

Zudem bedrohte er einen Sicherheitsmitarbeiter mit einer Fahrradkette. Die Schutzpolizei drohte den Schusswaffengebrauch an und setzte Pfefferspray ein.

 

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Erst dann konnte sie den Randalierer festnehmen, der aus unbekannter Ursache eine Scheibe zum Büro des Sicherheitsdienstes zerstört und in den Räumen an der Woermannstraße randaliert haben soll. Nachfolgend der Polizeibeericht aus Hannover: „Am Donnerstagnachmittag, 19.04.2018, gegen 17:30 Uhr, hat ein 32-Jähriger in einer Flüchtlingsunterkunft an der Woermannstraße (Badenstedt) randaliert und Polizeibeamte mit einem Messer bedroht.

Bisherigen Erkenntnissen zufolge hatte der Mann aus bislang unbekannter Ursache in den Räumlichkeiten an der Woermannstraße randaliert und dabei eine Scheibe zum Büro des Sicherheitsdienstes zerstört. Im weiteren Verlauf bedrohte er einen 37-jährigen Sicherheitsmitarbeiter mit einer Fahrradkette.

Alarmierte Einsatzkräfte trafen den 32-Jährigen später in einer Küche der Unterkunft an, als er gerade dabei war, Essen mit einem Küchenmesser zuzubereiten. Nachdem er von den Beamten angesprochen worden war, drehte er sich zu ihnen um und ging bedrohlich mit dem Messer in der Hand auf die Einsatzkräfte zu.

Die Schutzpolizisten forderten den Angreifer anschließend auf, das Messer auf den Boden zu legen. Erst nachdem die Einsatzkräfte den Schusswaffengebrauch angedroht und Pfefferspray eingesetzt hatten, legte der 32-Jährige seine Waffe nieder und ließ sich von den Beamten festnehmen. Er erhielt anschließend einen Platzverweis für die Unterkunft und wurde nach Abschluss aller Maßnahmen von der Polizei entlassen. Er wird sich nun wegen Sachbeschädigung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.“

 
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