Im Suff die falsche Idee gehabt

Bei Unfallflucht Kfz-Kennzeichen abgeschraubt - und dennoch stand die Polizei vor der Tür

Sonntag 13. Juni 2021 - Oeynhausen (wbn). Betrunken am Steuer und dann auch noch Unfallflucht begangen als der Citroen-Kastenwagen in Oeynhausen im Graben landete. Ein aus Polen stammender 46-Jähriger wollte sich klammheimlich aus der Affäre ziehen indem er von dem verunglückten Fahrzeug das Nummernschild entfernte.

Doch so leicht lässt sich die Polizei in Lippe nicht täuschen. Sie tauchte zügig an seiner Wohnanschrift auf.

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Damit wurde für den Fahrzeugführer und Unfallflüchtigen die Sache höchst ungemütlich. Ein Polizeisprecher: „Es wurden mehrere Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Verkehrsunfallflucht, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt und Kennzeichenmißbrauch eingeleitet. Das Führen von Fahrzeugen wurde untersagt. Bei dem Unfall entstand insgesamt ein Schaden von ca. 3.000 Euro. Das Fahrzeug wurde sichergestellt.“ Nachfolgend der Polizeibericht von heute Vormittag: „Im Bereich der Einmündung Brinksweg / Zur Tweete in Oeynhausen kam es am Samstagabend, gegen 20.00 Uhr zu einer Verkehrsunfallflucht.

Ein zunächst unbekannter Fahrzeugführer befuhr mit einem Citroen Nemo (Kastenwagen) den Brinksweg in Fahrtrichtung Zur Tweete. Beim Einfahren in die Einmündung Zur Twete kam er nach rechts von der Straße ab, prallte gegen ein Verkehrszeichen und blieb im Graben liegen. Als der Versuch das Fahrzeug aus dem Straßengraben zu fahren misslang, entfernte sich der Fahrer zu Fuß von der Unfallörtlichkeit. Vermutlich suchte er seine Wohnanschrift auf, holte sich entsprechendes Schraubwerkzeug und kehrte zu seinem Fahrzeug zurück. Hier schraubte er die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen ab, um weitere Straftaten zu verschleiern, und entfernte sich erneut.

Aufgrund von polizeilichen Ermittlungen und Zeugenaussagen konnte der Sachverhalt aufgeklärt werden. Als Unfallverursacher wurde ein 46-jähriger, aus Polen stammender Fahrer ermittelt. Er konnte an seiner Wohnanschrift in Oeynhausen aufgegriffen werden. Da der Fahrer unter Alkoholeinwirkung stand, wurde durch die Staatsanwaltschaft die Entnahme von Blutproben angeordnet. Es wurden mehrere Ermittlungsverfahren, u. a. wegen Verkehrsunfallflucht, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt und Kennzeichenmißbrauch eingeleitet. Das Führen von Fahrzeugen wurde untersagt. Bei dem Unfall entstand insgesamt ein Schaden von ca. 3.000 Euro. Das Fahrzeug wurde sichergestellt.“

 

 
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