Schwerpunkt-Kontrollaktionen in zwei Landkreisen
Polizei zieht Beleuchtungs-Sünder aus dem Verkehr

Freitag 14. November 2014 - Hameln (wbn). Licht an zur dunklen Jahreszeit! Beamte der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden haben in den vergangenen zwei Wochen zahlreiche Beleuchtungs-Sünder zur Ordnung gerufen.

An 36 Stellen im gesamten Zuständigkeitsbereich, also den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden, wurden bei insgesamt 157 Verkehrsteilnehmern Defekte oder Mängel an der Beleuchtungseinrichtung festgestellt. Darunter waren 57 Fahrradfahrer, auf die sich die Aktion nach Angaben der Polizei auch besonders konzentrierte.

 

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Bei 84 kontrollierten Fahrzeugen, darunter 65 Fahrräder, war die Beleuchtung zwar technisch in Ordnung, jedoch trotz schlechter Sichtverhältnisse oder Dunkelheit nicht eingeschaltet. An 18 Velos wurden andere Mängel, etwa defekte Bremsen, oder sonstige Verstöße festgestellt – etwa Fahren in falscher Richtung, Benutzung falscher Straßenteile.

Die Polizei nimmt dies zum Anlass darauf hinzuweisen, dass Verkehrsteilnehmern, die bei Dämmerung und Dunkelheit die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzen, ein Verwarnungsgeld von mindestens 20 Euro droht.

 

Nachfolgend der Polizeibericht aus Hameln:

„Wie in der Pressemitteilung vom 31.10.2014 vorab angekündigt, wurden in der Zeit vom 01.11. bis 13.11.2014 die Beleuchtungskontrollen der Polizei intensiviert. Insbesondere die Beleuchtungseinrichtungen an Fahrrädern waren Schwerpunkte der gezielten Kontrollaktionen.

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden wurden im o. g. Zeitraum an 36 Stellen Standkontrollen durchgeführt.

In 157 Fällen wurden Defekte oder Mängel an der Beleuchtungseinrichtung festgestellt. Unter den 157 festgestellten Fahrzeugen mit mangelhafter Beleuchtung waren 57 Fahrräder.

In 84 Fällen war zwar die Beleuchtung technisch in Ordnung, wurde aber trotz schlechter Sichtverhältnisse / vorherrschender Dunkelheit nicht eingeschaltet (darunter waren 65 Fahrräder).

An 18 kontrollierten Fahrrädern konnten sonstige Mängel festgestellt werden (z.B. defekte Bremsen) bzw. durch deren Fahrer wurden sonstige Verstöße begangen (Fahren in nicht vorgeschriebener Richtung, Benutzung falscher Straßenteile, usw.). Bei den Fahrzeugführern anderer Fahrzeuge (z.B. Motorroller, Pkw,…) waren es 11 Feststellungen im Bereich der sonstigen Verstöße.

Über ausgehändigte Mängelmeldungen erhielten die Benutzer bzw. Halter von Fahrzeugen, an denen geringe Mängel festgestellt wurden, die Möglichkeit, innerhalb eines festgesetzten Zeitraums einen Nachweis zur Mängelbeseitigung vorzulegen.

Autofahrer sollten die aktuellen Serviceangebote einiger Kfz-Werkstätten nutzen, die Beleuchtung kontrollieren und gegebenenfalls instand setzen zu lassen!

Wer bei Dämmerung und Dunkelheit die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, riskiert insbesondere als Fahrfahrer neben der Sicherheit und seiner Versehrtheit ein Verwarnungsgeld in Höhe von mindestens 20 Euro.“

 
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