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Waffenbesitzer muss seine Kontrolle selbst bezahlen

Landkreis stellt klar: Regelmäßige Überprüfung der Waffenbesitzer ist gebührenpflichtig 

Hameln (wbn). Jetzt wird gebührenmässig die Pistole auf die Brust gesetzt. Der Landkreis Hameln-Pyrmont lässt sich die Überprüfung der Waffenbesitzer bezahlen. Mit 25,56 Euro ist die Klientel der Waffeninhaber im Weserbergland im Landkreis Hameln-Pyrmont dabei.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist als Waffenbehörde dazu verpflichtet, Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu prüfen. Die Überprüfung erfolgt grundsätzlich durch eine Abfrage beim Bundeszentralregister, beim Staatsanwaltlichen Verfahrensregister und der örtlich zuständigen Polizei. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2009 sind hierfür künftig Gebühren festzusetzen.

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“So werden die tatsächlich entstehenden Kosten nicht von der Allgemeinheit getragen, sondern von demjenigen, für den die Waffenbehörde die Dienstleistung erbringt“, begründet Dezernatsleiter Gerhard von Zobeltitz vom Landkreis Hameln-Pyrmont die Neuerung. Für die Überprüfung setzt der Landkreis nach Maßgabe der gültigen Gebührenordnung eine Gebühr in Höhe von 25,56 Euro fest. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, die weitergehende Schritte erforderlich machen, werden zusätzlich Kontrollen vor Ort vorgenommen, die ebenfalls gebührenpflichtig sind.

 

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