Sie standen auf der Außenverkaufsfläche:

Dieb stiehlt vier Kisten Bier und verletzt bei Flucht Mitarbeiter

Montag, 29. Mai 2017 – Rahden (wbn). Das war eigentlich nicht sein Bier! Trotzdem lädt ein 39-Jähriger vier Kästen Gerstensaft in sein Auto und fährt ohne zu bezahlen davon. Dabei streift er einen 30-jähirgen Mitarbeiter und verletzt ihn. Und das alles ohne Führerschein!

Der 39-Jährige stellte am Freitagabend sein Auto direkt neben den Eingang ab, wo vier Kästen Bier auf der Außenverkaufsfläche abgestellt waren, lud sie in seinen Honda Civic und flüchtete in Richtung Innenstadt. Zwei Mitarbeiter versuchten den Dieb, der sein Auto erst noch kurz zum Stehen brachte dann aber mit Vollgas flüchtete, noch zu stoppen. Die alarmierte Polizei ermittelte einen 39-jährigen Rahdener als Täter, der eigentlich gar kein Auto mehr fahren darf, da ihm der Führerschein entzogen wurde.

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Nachfolgend der Polizeibericht aus Minden:

„Am frühen Freitagabend entwendete ein zunächst Unbekannter vier Kisten Bier, die auf der Außenverkaufsfläche vor einem Getränkemarkt abgestellt waren. Als die Angestellten dies beobachteten, wollten die den Dieb aufhalten. Der flüchtete mit seinem Auto und verletzte dabei einen Angestellten. Dieser musste im Krankenhaus Rahden ambulant behandelt werden. Im Rahmen der Ermittlungen geriet ein 39-jähriger Rahdener ins Visier der Einsatzkräfte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand fuhr der Tatverdächtige gegen 19.05 Uhr mit einem Honda Civic zum Getränkemarkt eines Supermarktes in der Lemförder Straße. Er stellte das Fahrzeug direkt neben der Außenverkaufsfläche ab und belud es mit den vollen Bierkisten. Anschließend setzte er sich ins Auto und wollte das Firmengelände verlassen. Zwei Angestellte (24 und 30) hatten das Wirken des Mannes beobachtet und wollten ihn aufhalten. Nachdem der Rahdener zunächst angehalten hatte, gab er plötzlich Gas und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Innenstadt. Hierbei streifte mit dem Wagen den 30-Jährigen. Im Rahmen der Ermittlungen stellte die Streifenwagenbesatzung zudem fest, dass der Tatverdächtige auch kein Auto mehr fahren durfte. Die Fahrerlaubnis war ihm bereits entzogen worden.“

 
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