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Ehrenamt mit großer Verantwortung

Das Weserbergland sucht wieder Vorschläge für Laienrichter

Mittwoch 31. Januar 2018 - Hameln (wbn). Es ist ein Ehrenamt mit großer Verantwortung – im Weserbergland werden wieder Schöffen gesucht, die dem Richter bei Verhandlungen beigeordnet sind und ihn sogar beim Urteil „überstimmen“ können.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt mit Tragweite und Geschichte. Immerhin vertreten Schöffen Volkes Stimme vor Gericht - und das schon seit dem Mittelalter. In diesem Jahr werden bundesweit Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 gesucht. Auch in Hameln sind Frauen und Männer aufgerufen, sich für das Schöffenamt zu bewerben. Ab 2019 würden sie am Amtsgericht Hameln und am Landgericht Hannover als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen.

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Noch bis zum 23. März können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt Hameln bewerben.

Schöffen sind Laienrichter, ehrenamtliche Richter ohne eine juristische Ausbildung. Bei Gerichtsverhandlungen werden jeweils zwei von ihnen dem Berufsrichter zur Seite gestellt. Gemeinsam mit dem Richter verfolgen sie die Gerichtsverhandlung, hören sich Anklage und Verteidigung an, um später nach gemeinsamer Absprache das Urteil zu fällen. Dabei hat die Stimme der Schöffen ein erhebliches Gewicht. Denn gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Anders gesagt: Beide Schöffen können gemeinsam den Richter überstimmen. Es zeigt sich: Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt mit Verantwortung.

Daher müssen Bewerberinnen und Bewerber auch einige Voraussetzungen erfüllen, um das Schöffenamt antreten zu dürfen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Hameln wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Zudem müssen sie deutsche Staatsangehörige sein und die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass sie einer Verhandlung folgen können. Schöffen sollten über soziale Kompetenz und Menschenkenntnis verfügen, sollten unvoreingenommen und objektiv sein und insbesondere das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von Schöffen werden zudem Verantwortungsbewusstsein und Lebenserfahrung erwartet. Die Lebenserfahrung kann sich aus einer beruflichen Erfahrung oder auch gesellschaftlichem Engagement erschließen.

Die Stadt Hameln muss bis zum 1. Juli 2018 eine Vorschlagsliste einreichen, in die doppelt so viele interessierte Schöffen aufzunehmen sind, wie durch das Amtsgericht letztendlich bestimmt werden. In Hameln werden das etwa 132 Personen sein. Aus dieser Vorschlagsliste wählt ein Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts dann abschließend die Schöffen und Hilfsschöffen aus, die für die Dauer von fünf Jahren tatsächlich vor Gericht dabei sein werden.

Anders verhält es sich allerdings bei den Jugendschöffen: Wer dieses Ehrenamt ausführen möchte, sollten speziell in der Jugenderziehung oder Jugendarbeit über besondere Erfahrung verfügen. Auch hier erstellt die Stadt eine Vorschlagsliste. Diese muss allerdings bereits zum 31. März an den Landkreis Hameln-Pyrmont überreicht werden. Insgesamt sind hier 156 Personen als Jugendschöffe vorzuschlagen.

Hamelner Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an dem Ehrenamt eines Schöffen oder eines Jugendschöffen haben, können sich bis zum 23. März schriftlich bei der Stadt Hameln bewerben. Weitere Informationen zum Schöffenamt und einen Bewerbungsvordruck gibt es unter www.hameln.de/schoeffenwahl2018.

 

 

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