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Die Polizei spricht von versuchtem Tötungsdelikt

Horror pur: Mann sticht wie irre einer 76-jährigen Rentnerin ins Gesicht. Mit der Küchenschere!

Aerzen/Bad Pyrmont (wbn). Ein Angriff wie in einem Horrorfilm. Eine 76-jährige Rentnerin wird mit der Schere attackiert. Unzählige Stiche ins Gesicht und gegen den Oberkörper zeigen, dass wie irre auf sie eingestochen wurde! Der Täter: Ein 40 Jahre alter Familienangehöriger.

Die Polizei spricht von einem „psychischen Ausnahmezustand“ und hat den Mann in das Landeskrankenhaus zur medizinischen Betreuung gebracht. Gegen ihn besteht der Verdacht eines versuchten Tötungsdeliktes. Das Opfer befindet sich inzwischen außer Lebensgefahr und ist im Kreiskrankenhaus Hameln untergebracht. Hier der Polizeibericht aus Bad Pyrmont: Am Dienstag meldete sich um 22.12 Uhr bei der Rettungsleitstelle eine Frau und teilte mit, dass sie in ihrer Wohnung in Aerzen von einem Angehörigen mit einer Schere angegriffen und erheblich verletzt worden sei.

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Polizei und Rettungsdienst wurden unverzüglich zu der Wohnanschrift des Opfers entsandt. Schon vor dem Haus wurden die zuerst eintreffenden Polizeibeamten auf das Geschrei des Täters aufmerksam, der kurz darauf im Erdgeschoss des Hauses widerstandslos festgenommen wurde. Bei dem Opfer handelt es sich um eine 76-jährige Frau, die in ihrer Wohnung von ihrem 40-jährigen Angehörigen aus Hameln mit einer Schere, die er zuvor vom Wohnzimmertisch genommen hatte, angegriffen wurde. Durch eine Vielzahl von Stichen wurde sie im Gesicht und am Oberkörper erheblich verletzt. Sie wurde zur stationären Behandlung in das Kreiskrankenhaus in Hameln verbracht.

Die Polizei geht davon aus, dass sich der Täter in einem psychischen Ausnahmezustand befunden hat.  Er schien bei seiner vorläufigen Festnahme erheblich verwirrt zu sein und wurde deshalb im Landeskrankenhaus zur medizinischen Betreuung untergebracht. Nach Auskunft der behandelnden Ärzte schwebt das 76-jährige Opfer nicht mehr in Lebensgefahr. Seitens der Staatsanwaltschaft Hannover wird entschieden, ob Untersuchungshaft oder eine richterliche angeordnete Unterbringung im Landeskrankenhaus für den bisher polizeilich überhaupt nicht in Erscheinung getretenen Täter beantragt wird.

 

 

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