Haus und Grund verpflichtet: Landkreis Nienburg weist auf Vorgaben zur Rattenbekämpfung hin Freitag 11. Oktober 2024 - Nienburg (wbn). Es wird kälter und auch Ratten beginnen nun, sich einen warmen Unterschlupf zu suchen. Der Landkreis Nienburg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der jeweilige Haus- oder Grundstücksbesitzer zur Bekämpfung der Tiere verpflichtet ist. Das bedeutet: Im Zweifelsfall einfach selbst zum Rattenfänger werden! Allerdings, so heißt es in der Mitteilung des Landkreises: „Ist der Grundstücksbesitzer nicht gleichzeitig Eigentümer, so kann auch der Eigentümer durch die Gemeinde zur Rattenbekämpfung verpflichtet werden“. Wie genau die Tiere zu bekämpfen sind, hat die Behörde ebenfalls festgelegt.
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