Haus und Grund verpflichtet:
Landkreis Nienburg weist auf Vorgaben zur Rattenbekämpfung hin
Freitag 11. Oktober 2024 - Nienburg (wbn). Es wird kälter und auch Ratten beginnen nun, sich einen warmen Unterschlupf zu suchen. Der Landkreis Nienburg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der jeweilige Haus- oder Grundstücksbesitzer zur Bekämpfung der Tiere verpflichtet ist. Das bedeutet: Im Zweifelsfall einfach selbst zum Rattenfänger werden!
Allerdings, so heißt es in der Mitteilung des Landkreises: „Ist der Grundstücksbesitzer nicht gleichzeitig Eigentümer, so kann auch der Eigentümer durch die Gemeinde zur Rattenbekämpfung verpflichtet werden“. Wie genau die Tiere zu bekämpfen sind, hat die Behörde ebenfalls festgelegt.
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„Ratten sind so zu bekämpfen, dass Menschen, Haustiere und Wild nicht gefährdet werden. Dabei dürfen nur zugelassene Mittel als Giftköder eingesetzt und Verfahren angewendet werden, die den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen“, so der Hinweis des Landkreises.
Und weiter: „Werden Rattenbekämpfungsmittel an Orten ausgelegt oder aufgestellt, die anderen Personen zugänglich sind, so ist auf ihren Standort deutlich erkennbar hinzuweisen. Empfehlenswert ist das Anbringen entsprechender Warnhinweise, um eventuellen Vergiftungsfällen vorzubeugen. Ferner soll vor dem Gifteinsatz geklärt werden, ob geschützte Tiere, wie zum Beispiel Igel, vorhanden sind und gefährdet werden könnten. In solchen Fällen müssten die Köder erhöht aufgestellt werden, sodass sie zwar für Ratten, aber nicht für Igel erreichbar sind.“
Um einer Rattenplage vorzubeugen, sollten leicht zugängliche Orte und Stellen an denen Viehfutter oder organische Abfälle lagern, regelmäßig überprüft werden. Die wirksamste Vorbeugemaßnahme ist das rattensichere Bauen, das den Tieren den Zugang zu den begehrten Objekten und Nahrungsmitteln unmöglich macht. Ratten sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere, die alle Lebensräume besiedeln. Da sie sich schnell fortpflanzen, können sie erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten und auch Krankheiten übertragen.
Nähere Informationen erteilen die örtlichen Gemeindeverwaltungen oder der Fachdienst Sozialmedizin und Gesundheitsschutz des Landkreises Nienburg unter Telefon (0 50 21) 967-900.