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Die heutige SARS-CoV-2-Situation im Landkreis Hameln-Pyrmont

Die Verwirrung ist komplett: Zwei Inzidenz-Ebenen von Bund und Land - und eine bundesweite Corona-Notbremse, die in Sachen Ausgangssperre erst zum Montag eine Vollbremsung im Weserbergland macht

Samstag 24. April 2021 - Hameln (wbn). Die 7-Tages-Inzidenz wird für den heutigen Tag im Landkreis Hameln-Pyrmont vom Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin mit 108 angegeben und lag gestern laut RKI bei 118.

Vorgestern waren es 107. Die eigenständigen und stets genaueren Inzidenz-Zahlen des Landes Niedersachsen lagen stets deutlich über den RKI-Angaben. Es wurde vom Landkreis jedoch noch keine Hochinzidenzsituation festgestellt, die offiziell erfolgen muss wenn die neuen pauschalen Bundesvorgaben für eine Ausgangssperre wirksam werden sollen, die seit heute Nacht eigentlich bundesweit gelten. Im Klartext: Wer sich im Landkreis Hameln-Pyrmont bis Montag auch nach 22 Uhr in der Öffentlichkeit bewegt muss keine Konsequenzen befürchten, da noch die in diesem Fall milderen Landkreisregeln ohne Ausgangssperre gelten und erst am Montag auf die Bundesvorgaben abgestimmt werden können.

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Die Landkreis-Juristen werden am Sonntag darüber brüten. Und am Sonntag ist auch mit einer entsprechenden Pressemitteilung für den Landkreis Hameln-Pyrmont zu rechnen. Die Weserbergland-Nachrichtene.de hatten über diese verwirrende Situation heute Mittag mit der Landkreissprecherin Sandra Lummitsch gesprochen. Der einfache Grund für diese „Grauzone“: Landesgesundheitsministerin Behrens hatte das entscheidende Dokument erst sehr spät gestern Abend unterschrieben. Als der Landkreis Hameln-Pyrmont sich bereits wie üblich seit Mittag ins Wochenende verabschiedet hatte. Aufgrund einer abendlichen Information von Stephan Weils Staatssekretärin Pörksen in Hannover hatten die Weserbergland-Nachrichten.de dann kurz vor Mitternacht über die nunmehrige Gültigkeit der „Corona-Notbremse“ von Angela Merkel berichtet und den kompletten Wortlaut der Neuregelung veröffentlicht. Nachfolgend die Angaben von Kreissprecherin Sandra Lummitsch zur Corona-Situation im Landkreis Hameln-Pyrmont vom heutigen Tage: „Im Landkreis Hameln-Pyrmont sind aktuell 372 Personen mit SARS-CoV-2 infiziert.

Die Gesamtzahl der Erkrankten seit Beginn der Pandemie liegt bei 3867 (+ 18 zum Vortag) Fällen.

Als genesen gelten 3401 Personen. Verstorben sind 94 Personen. 499 Personen sind kreisweit in Quarantäne.

Die genaue Übersicht der v. g. Zahlen aufgeschlüsselt nach Gemeinden finden Sie jederzeit im Dashboard auf unserer Homepage unter COVID 19 - Landkreis Hameln-Pyrmont (arcgis.com)

Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind hier www.hameln-pyrmont.de/corona zu finden.

Die 7-Tage-Inzidenz ist hier zu finden: https://www.rki.de/inzidenzen

Hinweis zur 7-Tage-Inzidenz: Bislang wurde die Inzidenzzahl des Landesgesundheitsamtes in den täglichen Fallzahlen veröffentlicht, da diese nach den bisherigen Vorschriften des Landes Niedersachsen maßgeblich für die Anwendung der Regelungen war.

Voraussichtlich werden in Kürze die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und eine neue Fassung der Nds. Corona-Verordnung in Kraft treten. Für beide ist nun der 7-Tage-Inzidenzwert vom Robert-Koch-Institut (RKI) der maßgebliche Wert. Aus diesem Grund wird ab heute in den täglichen Fallzahlen ausschließlich der Inzidenzwert vom RKI angegeben.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat sich in dieser Woche per Allgemeinverfügung zur Hochinzidenzkommune erklärt. Die Allgemeinverfügung ist am Donnerstag (22. April 2021) in Kraft getreten und hat noch bis mindestens Montag, den 26.4.2021,  Bestand!

Unter anderem regelt die Allgemeinverfügung im Landkreis Hameln-Pyrmont (mindestens) bis zum einschließlich 26.04.2021:

- den Schul- und Kitabetrieb

- die Kinderbetreuung

- die Mund-Nasen-Schutz Pflicht im Kfz

- religiöse Veranstaltungen

- sonstige Versammlungen

und auch alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügung sind weiterhin maßgeblich!

Per Allgemeinverfügung wird dann bekannt gemacht, ab welchem Tag die Allgemeinverfügung außer Kraft tritt.

Die komplette Fassung der Allgemeinverfügung ist hier  2749_5292_1.PDF (hameln-pyrmont.de) auf der Homepage des Landkreises Hameln-Pyrmont zu finden.“

 

 

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