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Polizeibeamten vors Schienbein getreten

Frisch aus dem Knast entlassen, hat ein 63-Jähriger schon wieder Handfesseln angelegt bekommen

Sonntag 19. März 2023 – Kreiensen (wbn). Frisch aus dem Knast entlassen, hat ein 63-Jähriger schon wieder Ärger mit der Polizei bekommen.

Er war ohne gültigen Fahrschein im Zug der NordWestBahn und wollte sich bei der Kontrolle nicht ausweisen.

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Auch gegenüber der hinzugerufenen Polizei verweigerte er jede Angaben zur Person. Als die Polizisten ihn dann nach ausweisspapieren deurchsuchen wollten, trat er den Beamten schmerzhaft vors Schienbein. Diese brachten ihn dann zu Boden, legten Handfesseln an. Die Polizei: „Bei dem Mann handelte es sich um einen 63-jährigen Bielefelder, welcher am selbigen Tage erst aus einer Haftanstalt entlassen wurde. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte, sowie ein weiteres Verfahren wegen Beförderungserschleichung.“

Nachfolgend der Polizeibericht: „37574 Einbeck OT Kreiensen, dortiger Bahnhof, Freitag, 17.03.2023 gg. 16:35 Uhr. Am späten Freitagnachmittag kam es am Bahnsteig 2 des Kreienser Bahnhofes zu einem tätlichen Angriff gegen zwei Polizeivollzugsbeamte des Polizeikommissariats Bad Gandersheim. Die Beamten waren zunächst von Mitarbeitern der NordWestBahn alarmiert worden, da ein männlicher Fahrgast ohne gültigen Fahrschein im Zug gewesen sei und zudem keine Angabe zu seinen Personalien machte. Beim Eintreffen am Einsatzort verweigerte der Mann auch gegenüber den Beamten eine Auskunft zu seiner Person.

Bei einer Durchsuchung nach Ausweispapieren zur Identitätsfeststellung begann der 63-Jährige plötzlich, nach einem der Beamten zu schlagen und trat ihm zusätzlich mit dem beschuhten Fuß vors Schienbein. Der Mann wurde daraufhin durch die eingesetzten Beamten kontrolliert zu Boden gebracht, ihm wurden zusätzlich Handfesseln angelegt. Bei dem Mann handelte es sich um einen 63-jährigen Bielefelder, welcher am selbigen Tage erst aus einer Haftanstalt entlassen wurde. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte, sowie ein weiteres Verfahren wegen Beförderungserschleichung. Der 25-jährige Polizeibeamte wurde aufgrund des Trittes leicht am Schienbein verletzt, blieb jedoch weiterhin dienstfähig.“

 

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