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EU-
Parlament macht klare Ansage gegen F-Gase in Kühlschränken, Klimaanlagen, Wärmepumpen oder im Brandschutz

Mittwoch 17. Januar 2024 - Straßburg (wbn). Das Europäische Parlament in Straßburg hat gestern eine klare Ansage gemacht. Sie betrifft sogenannte F-Gase, die in Kühlschränken, Klimaanlagen, Wärmepumpen oder im Brandschutz verwendet werden: Ziel ist ein kompletter Verzicht auf teilfluorierte Kohlenwasserstoffe bis zum Jahr 2050, begleitet von einem Übergang zu klimafreundlicheren Lösungen. Zudem setzt sich die EU ambitioniertere Ziele zur weiteren Senkung der Emissionen von ozonabbauenden Stoffen, die in Feuerlöschern, Aerosolen und Isolierschäumen Anwendung finden.

Am Dienstag billigte deshalb das Parlament neue Vorschriften zur Minimierung der Emissionen starker Treibhausgase im Einklang mit den Klimazielen der EU und weltweit. Mit 457 Ja-Stimmen, 92 Nein-Stimmen und 32 Enthaltungen billigten die Abgeordneten eine mit dem Rat erzielte Einigung zur weiteren Reduzierung der Emissionen von fluorierten Gasen.

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Der Text sieht einen vollständigen Ausstieg aus den teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2050 vor, einschließlich eines Zeitplans zur Reduzierung der EU-Verbrauchsquote zwischen 2024 und 2049. Zusätzlich werden strikte Vorgaben eingeführt, die den Verkauf von Produkten, die F-Gase enthalten, in der EU verbieten.

Ferner werden konkrete Fristen für den Ausstieg aus der Nutzung von F-Gasen in jenen Branchen festgesetzt, in denen eine Umstellung auf Alternativen technologisch und wirtschaftlich machbar ist, wie z. B. bei Haushaltskühlgeräten, Klimaanlagen und Wärmepumpen.

Die Vereinbarung zur Senkung der Emissionen von ozonabbauenden Stoffen (ODS) wurde mit 538 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen angenommen. Mit dem Gesetz werden Anforderungen zur Rückgewinnung und zum Recycling solcher Stoffe in Baumaterialien bei Renovierungen eingeführt - insbesondere in Isolierschäumen -, die die Hauptquelle der verbleibenden ODS-Emissionen in der EU darstellen. Außerdem werden strenge Ausnahmeregelungen für die Verwendung dieser Stoffe als Ausgangsmaterial (zur Herstellung anderer Stoffe, z. B. in der pharmazeutischen oder chemischen Industrie), als Verarbeitungshilfsstoffe, in Labors und zum Brandschutz eingeführt.

 

 

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