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Die Suche geht weiter

Salzstöcke in der Region fallen für radioaktive Endlager weg

Mittwoch 6. November 2024 - Hameln-Pyrmont / Hannover (wbn). Bei der Suche nach dem Endlager für radioaktiven Abfall fallen Salzstöcke in Wirtsgestein Salz in den Landkreisen Goslar, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Schaumburg sowie der Region Hannover (Solling-Becken) weg. Auch die Salzstöcke im Landkreis Göttingen (Thüringer- Becken) sind für eine Einlagerung nicht geeignet. Nach Angaben der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) seien die für eine Endlagerung zu flach.

Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Christian Meyer zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen der BGE: „Es ist gut, dass nun endlich die wissenschaftlich anspruchsvollen Arbeiten der BGE sichtbar werden und einige niedersächsische Teilgebiete als Endlagerstandort ausgeschlossen werden konnten.“ Entwarnung für Niedersachsen gibt Meyer allerdings nicht: „Niedersachsen bleibt jedoch insgesamt, ebenso wie Bayern, weiterhin Suchraum für einen möglichen Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle. „Wir haben Verantwortung für den in Deutschland produzierten Atommüll. Daher sollte sich kein Bundesland, so wie Bayern, politisch verweigern auf wissenschaftlicher Grundlage zu suchen.“

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Die grüne Landtagsabgeordnete Britta Kellermann begrüßte die Entscheidung der BGE. Die Grünen in Landtag werden die weitere Entwicklung weiter kritisch begleiten, kündigte sie an. Hintergrund der BGE-Entscheidung sind die sogenannten „repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU). Darin werden Gebiete sichtbar, die nicht als möglicher Endlagerstandort geeignet erscheinen. Nachdem der Salzstock in Gorleben als geologisch ungeeignet ausgeschlossen wurde, fallen in Niedersachsen mit dem Solling-Becken sowie dem Thüringer Becken an der Weser und in Südniedersachsen weitere Salzstöcke aus dem Suchgebiet. Sie sind im „BGE Endlagersuche Navigator“ (https://www.bge.de/) als sogenannte C- und D-Gebiete gekennzeichnet und werden bei der Suche für ein Endlager der hochradioaktiven Abfälle nicht mehr berücksichtigt. Allerdings können diese Landkreise aber noch mit anderen Teilgebieten im Verfahren verbleiben – etwa über die Wirtsgesteine Ton, Salz in steiler Lagerung und Kristallin. Bis 2027 sollen geeignete Standorte herausgefunden werden.

 

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