Anträge für Aufenthaltstitel jetzt online möglich
Auch beschleunigtes Fachkräfteverfahren kann per Mausklick starten
Freitag 8. November 2024 - Nienburg (wbn). Die Ausländerbehörde in Nienburg erweitert ihren Service mit zwei neuen Dienstleistungen: einmal, damit Flüchtlinge den Aufenthaltstitel bekommen, und zweitens, um ein schnelleres Fachkräfteverfahren zu ermöglichen. Diese Autonomie des Handelns stärkt das Selbstbewusstsein, die Nutzer haben das Gefühl, wirklich die Initiative zu ergreifen und ihr Schicksal selbst zu bestimmen.
Das persönliche Gespräch mit den Beratern soll dadurch nicht ersetzt werden, sondern ergänzt. Der Landkreis Nienburg teilte uns die Neuigkeit wie folgt mit: „Die Ausländerbehörde des Landkreises Nienburg hat ihren Service erweitert. Anträge auf einen Aufenthaltstitel oder zum Einleiten eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens können jetzt auch online auf der Homepage des Landkreises unter www.lk-nienburg.de gestellt werden. Mit diesem Angebot erleichtert der Landkreis den Nutzerinnen und Nutzern die Antragstellung. Auf der Internetseite des Landkreises im Bereich Ausländer- und Asylangelegenheiten bzw. unter www.serviceportal.lk-nienburg.de/Onlineantraege_Auslaenderbehoerde sind jetzt Antragsstellungen online möglich.
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Der elektronische Behördengang ist kostenfrei und bringt den Nutzerinnen und Nutzern den Vorteil, dass sie auf diese Weise ihr Anliegen schnell und unkompliziert an die Ausländerbehörde übermitteln können. In einem ersten Schritt wird zunächst anhand der individuellen Postleitzahl geprüft, ob die gewählte Ausländerbehörde für die antragstellende Person zuständig ist. Im Folgenden werden die Nutzerinnen und Nutzer unkompliziert und leicht nachvollziehbar durch das jeweilige Verfahren geleitet: zunächst mit Hinweisen und einer Belehrung, daraufhin mit Bitte um Angaben zu den handelnden Personen, persönlichen Daten und Kontaktdaten. Sämtliche für die Beantragung erforderlichen Formulare stehen zum Download zur Verfügung. Das Hinzufügen von Dokumenten funktioniert mit Foto und QR-Code beziehungsweise als Dateidownload denkbar einfach.
„Ein wesentlicher Bestandteil eines Antragverfahrens ist allerdings nach wie vor die individuelle Beratung durch uns als Ausländerbehörde“, betont Katrin Rothaupt, Fachdienstleiterin für Ausländerwesen und Staatsangehörigkeit. „Dabei kann der direkte Kontakt sowohl persönlich als auch telefonisch erfolgen. Die Verwendung des Online-Dienstes allein kann und soll die individuelle Beratung in der Ausländerbehörde nicht ersetzen.“ In jedem Fall setzt sich die Ausländerbehörde nach dem Erhalt des online gestellten Antrages mit der antragstellenden Person in Verbindung, um zu klären, ob die Voraussetzungen für das jeweilige Anliegen vorliegen und das dazugehörige Verfahren damit eingeleitet werden kann und soll.
Hintergrund dieser Neuerungen ist das sogenannte „Onlinezugangsgesetz – OZG“ (Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen), welches Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. Die Nutzerinnen und Nutzer ersparen sich damit Behördengänge und die Behörden bringt es langfristig dem papierlosen Büro immer ein Stück näher. Der Landkreis Nienburg kann seinen Bürgerinnen und Bürgern inzwischen eine Vielzahl elektronischer Dienstleistungen aus den Bereichen Bauen, Ordnung und Verkehr, Gesundheit, Veterinärwesen und Soziales anbieten.„