Das umgebaute Fahrrad war viel schneller als die Polizei erlaubt
Sonntag 24. November 2024 - Bielefeld / Mitte (wbn). Dieser Vorfall liegt ein paar Tage zurück, trotzdem wollten wir ihn den Lesern nicht vorenthalten. Am Mittwoch, 13.11.2024, stieß ein Motorradpolizist des Verkehrsdiensts auf einen 39-jährigen Pedelec-Fahrer. Der war mit einem Gefährt unterwegs, das über 60 Stundenkilometer fahren konnte. Der Einbau eines speziellen Motors machte das Pedelec rein rechtlich zu einem Motorrad. Während der Fahrt benutzte der Mann auch noch verbotswidrig sein Handy.
Bei der Überprüfung des Pedelecs erkannte der Beamte technische Veränderungen. Der Bielefelder erklärte dem Polizisten, dass er das gebrauchte Pedelec defekt gekauft hatte. Über eine asiatische Online-Einzelhandelsplattform hatte er sich daraufhin einen Pedelec-Motor gekauft und selbst eingebaut. Auf dem Motor war ein Aufkleber angebracht, der eine angebliche und konforme Motor-Leistung von 250 Watt vorgab, während ein weiterer Aufkleber die Leistung des Motors mit 500 Watt kennzeichnete.
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Eine Überprüfung zeigte jedoch, dass das Pedelec ohne jegliche Pedalunterstützung in der Lage war, eine Geschwindigkeit von über 60 Km/h zu erreichen. Durch den Einbau des Motors ist das Pedelec rein rechtlich zu einem Motorrad verändert worden und wurde damit fahrerlaubnispflichtig (Klasse A). Des Weiteren ist das "Pedelec" durch die Veränderungen versicherungspflichtig geworden. Beides konnte der 39-jährige Bielefelder nicht nachweisen. Die Weiterfahrt des technisch veränderten Pedelecs wurde untersagt. Den Bielefelder erwarten nun Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz. Zudem erhält er Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen für die Handynutzung während der Fahrt und für die Nichteinhaltung der Helmpflicht. Der Verkehrsdienst der Polizei Bielefeld weist darauf hin, dass für Pedelecs grundsätzlich folgende gesetzliche Regelungen gelten: Ohne Tretunterstützung ist die Nutzung einer Schiebe- und Anfahrhilfe bis maximal 6 km/h möglich. Beim Mittreten der Pedalkurbel ist eine elektrische Unterstützung bis max. 25 km/h (plus/ minus 10 % Toleranz) erlaubt. Über 25 km/h darf keine Motorunterstützung erfolgen. Es darf nur ein Motor mit maximal 250 Watt verbaut werden. Über das Display darf keine Änderung der Grenzen der Motorunterstützung (mehr als 25 km/h) möglich sein.