Erfolgreicher Widerstand der SPD in Berlin
LöMö feiert den Hartz IV-Teilsieg für ehrenamtliche Chorleiter und Mannschaftsbetreuer
Berlin/Hameln (wbn). Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter werden zukünftig bis zu 175 Euro monatlich nicht auf den Regelsatz angerechnet. Dies hat die SPD in Berlin in zähen Verhandlungen für Hartz IV-Empfänger herausschlagen können.
Zu den Vermittlungsgesprächen zur Reform des SGB II und den Plänen der Bundesregierung, engagierte Hartz IV-Empfänger zu diskriminieren, erklärt Gabriele Lösekrug- Möller: "Noch vor kurzem wetterte Vizekanzler Westerwelle gegen "spätrömisch dekadente" Hartz IV-Empfänger. Gleichzeitig plante die schwarz-gelbe Bundesregierung, freiwillig engagierte Hartz IV-Empfänger aufgrund ihres Engagements zu diskriminieren. Diese perfide Strategie der Bundesregierung, Stimmung gegen Arbeitslose zu machen, hat die SPD verhindert.
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Auch in der zweiten Runde der Vermittlungsgespräche zur Reform des SGB II hat die SPD die Interessen engagierter Arbeitslosengeld II-Empfänger durchgesetzt. Eine Diskriminierung wurde abgewendet. Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter werden zukünftig bis zu 175 Euro monatlich nicht auf den Regelsatz angerechnet. Ausgerechnet die sozial Schwächsten hätten nach den Plänen von Schwarz-Gelb ihren Aufwand, der ihnen bei der Ausübung eines freiwilligen Engagements entsteht, nicht entschädigt bekommen. Die SPD bleibt dabei: Arbeitslose dürfen für ihr bürgerschaftliches Engagement nicht diskriminiert werden. Die schwarz-gelben Pläne hätten bewirkt, dass in Phasen, in denen keine Teilhabe am Erwerbsleben möglich ist, auch die Ausübung eines bürgerschaftlichen Engagements und damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verhindert wird.
Bestraft worden wären Arbeitslose, die eine Übungsleiterpauschale erhalten, zum Beispiel für ein Engagement als Chorleiter, Dirigent eines Jugendorchesters, als Trainer in einem Sportverein oder Mannschaftsbetreuer oder für ein Engagement im Rettungswesen. Damit wäre das Engagement von Arbeitslosen im Vergleich zu dem von Erwerbstätigen diskriminiert worden. Anreize für die Aufnahme beziehungsweise die Fortführung eines bürgerschaftlichen Engagements dürfen während der Bezugszeiten nicht zerstört werden. Eine Anrechnung der steuerfreien Aufwandspauschalen auf die Gewährung von ALG II hätte dies zur Folge gehabt. Studien zeigen, dass ein einmal aufgegebenes bürgerschaftliches Engagement häufig auch zum Ende einer engagierten Biographie führt. Der Wiedereinstieg wird mit zunehmender Länge der Phase, in der kein Engagement ausgeübt wird, unwahrscheinlicher.
Durch bürgerschaftliches Engagement können Kompetenzen erworben, aufrecht erhalten und vertieft werden, die für das Arbeitsleben immer wichtiger werden. Durch bürgerschaftliches Engagement können Erfahrungen gemacht werden, die Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft, fördern. Die schwarz-gelben Pläne für die Reform des SGB II haben diese Zusammenhänge ignoriert. Sie hätten weder arbeitsmarktpolitisch noch engagementpolitisch Sinn ergeben. Für die SPD ist klar, dass bürgerschaftliches Engagement Brücke und nicht Hürde für den Wiedereinstieg in eine Erwerbstätigkeit ist."