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Landtagsabgeordneter Dirk Adomat (SPD) sieht in neuem Gesetz ein wichtiges Instrument für die Gemeinden

Antwort auf Wohnungsnot und steigende Mietpreise: Das neue Zweckentfremdungsgesetz

Dienstag 26. März 2019 - Hannover / Hessisch Oldendorf (wbn). Die Landtags-SPD setzt große Erwartungen in das sogenannte Zweckentfremdungsgesetz, das in der bevorstehenden Plenarsitzung beraten wird.

Dirk Adomat, Landtagsabgeordneter aus Hessisch Oldendorf und wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD im Niedersächsischen Landtag, sagte dazu im Vorfeld der Beratungen: "Die zunehmende Wohnungsknappheit und die damit verbundenen steigenden Mietpreise machen dieses Gesetz notwendig."

 

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Nachfolgend das Statement des baupolitischen Sprechers im Wortlaut:  „In der kommenden Plenarsitzung wird das Zweckentfremdungsgesetz abschließend beraten. Die zunehmende Wohnungsknappheit und die damit verbundenen steigenden Mietpreise machen dieses Gesetz notwendig.

Gerade auf den niedersächsischen Inseln, allerdings auch in urbanen Ballungszentren, ist ein zunehmender Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu verzeichnen. Insbesondere in diesen Gebieten kommt es zu einer Situationszuspitzung durch die Umwandlung von Wohnraum zu Ferienwohnungen. Wir wollen den Kommunen mit diesem Gesetz die Möglichkeit geben, dieser Zweckentfremdung von dringend notwendigem Wohnraum entgegenzuwirken.

Mit dem Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum sollen Nutzungsmöglichkeiten von Wohnungen größer gefasst werden. Das kommerzielle Vermieten von Wohnungen ohne Genehmigung soll auf zwölf Wochen pro Jahr begrenzt werden – gerade durch Onlineplattformen wird eine Vermietung der eigenen Wohnung vereinfacht. Darüber hinaus gibt das Gesetz den Kommunen und Gemeinden bei einer vorliegenden Mangellage auf dem Wohnungsmarkt neben bestehenden Möglichkeiten zur Schaffung neuen Wohnraums Instrumente an die Hand, um zu verhindern, dass Wohnraum uneingeschränkt beziehungsweise frei seinem eigentlichen Zweck, dem Wohnen, entzogen wird. Durch diese Handlung soll bestehender Wohnraum erhalten und einer weiteren Verknappung und Verteuerung des Wohnangebots reduziert werden.

Uns ist klar, dass die Zweckentfremdung ein massiver Eingriff in das Wohneigentum ist. Daher muss die Gemeinde eine angespannte Wohnsituation nachweisen. Die Mietpreisbremse kann eben jene angespannten Wohnraumsituationen nachweisen, so dass auf den ostfriesischen Inseln und in anderen Kommunen mit einer angespannten Wohnraumsituation ein schnelles Handeln möglich sein wird.“

 

 

 

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