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FDP in Niedersachsen strebt Normenkontrollklage an

Birkner: Große Koalition beschließt verfas­sungswidriges Polizeigesetz

Dienstag 14. Mai 2019 - Hannover (wbn). Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Stefan Birkner, wirft der Großen Koalition aus SPD und CDU in der niedersächsischen Landesregierung vor, mit der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes ein in Teilen "ver­fassungswidriges Gesetz" beschlossen zu haben.

Birkner: „Dieses Gesetz weist keine angemessene Abwägung zwischen polizeilichen Ein­griffsbefugnissen einerseits und den Grundrechten andererseits auf.. Man wollte hier schnell ein striktes Gesetz verabschieden, rein um sich zu profilieren. Und das auf Kosten der Bürgerrechte. Vor allem auf Druck der CDU“.

 

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Dabei herausgekommen sei nun ein Gesetz mit klar verfassungs­widrigen Regelungen. Bedenken habe er vor allem gegen den deutlich und willkürlich ausgeweiteten Unterbindungsgewahrsam, der nun bis zu 35 Tage betragen könne, gegen die Quellen-TKÜ, die Onlinedurchsuchung, den Streckenradar Section Control und vor allem die automatische Kennzeichenerfassung und das pre-recording - beides Maßnahmen, die vor Kurzem als eindeutig ver­fassungswidrig eingestuft wurden. „Dass die Große Koalition dem trotzdem zugestimmt  hat, zeigt, welchen Stellenwert Grundrechte für sie haben“, so Birkner weiter.  Er kündigte erneut an, das Ge­setz durch eine Normenkontrollklage überprüfen zu lassen.

Hintergrund: Mit den Stimmen von SPD und CDU hat der Nieder­sächsische Landtag heute die Novelle des Niedersächsischen Poli­zeigesetzes beschlossen.

Transparenzhinweis der Redaktion: Diese Meldung basiert auf einer Pressemitteilung der FDP-Landtagsfraktion.

 

 

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