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Der Kommentar

Wo das öffentliche Interesse aufhört und die Intimsphäre anfängt

Von Ralph Lorenz

Liebe Qualitätsmedien, liebe gut aufgestellten supercoolen Hauptstadtjournalistinnen und Journalisten, liebe distinguierte Welterklärer vom Dienst in euren vollklimatisierten Studios mit der gepuderten Stirn, damit die Schweißperlen nicht in Erscheinung treten.

Unsere Bundeskanzlerin hat in dieser Woche einen Zitteranfall erlitten – bei einer offiziellen Zeremonie, der sie sich aufgrund ihres Amtes und der Etikettevorschriften nicht entziehen konnte. Sie war die Gefangene einer Situation. Wie in einem unsichtbaren Käfig. Ihr Zittern war ein erkennbarer Schwächeanfall und wurde in den Medien gefühlt tausendfach von Medizinern analysiert. Zerkaut. Man kann darüber reden. Ja. Aber muss man das auch im sogenannten Bewegtbild zeigen?

 

Fortsetzung von Seite 1

Einen Menschen, den man sonst bei aller gegensätzlichen Meinung für seine Disziplin, für sein Durchhaltevermögen bewundert? Darf man diese Frau in so einer Ausnahmesituation regelrecht weltweit vorführen?

Und andersherum gefragt: Hättet ihr zugelassen, dass in so einem Moment der unweigerlichen körperlichen Schwäche Eure nächsten Verwandten und Liebsten gezeigt und blosgestellt worden wären?

Wo um Himmelswillen ist Euer Schutzinstinkt, Eure Mitmenschlichkeit geblieben?

Bei Unfällen ist es inzwischen Standard, dass die Notärzte, Sanitäter und Sanitäterinnen mit einer Decke abgeschirmt werden, wenn sie auf offener Straße einen Menschen behandeln müssen, der einem Unfall zum Opfer gefallen ist. Opfer und Helfer gleichermaßen werden geschützt gegen Voyeure, die das mit dem Handy ohne viel nachzudenken ins Netz hochladen, „teilen“. Mit wem denn „teilen“? Gewiss nicht mit den Menschen, die Mitleid empfinden.

Durch den Sichtschutz werden die Opfer auch geschützt gegen Presse-Fotografen. Letztere wissen aber in der Regel damit umzugehen. Weil sich die Bedeutung mancher Bilder erst im Nachhinein erschließt und vor Ort nicht sofort umfassende bewertet werden kann. Deshalb, im Moment der Unvorhersehbarkeit und der Unklarheit, wie etwas später als mögliches Dokument der Zeitgeschichtea einzuordnen ist, werden auch Profi-Kameramänner zunächst einmal alles aufnehmen. Wie bei einem Attentat. Bei einem Katastrophenfall. Das dürfen sie medienrechtlich ausdrücklich. Doch die im Bild festgehaltene Situation tatsächlich dann auch zu veröffentlichen, das ist eine ganz andere Entscheidung, die vom verantwortlichen Redakteur oder der Redakteurin mit der gebotenen Distanz zum Ereignis und in Abwägung des Nachrichtengehalts und ethischer Gesichtspunkte getroffen werden muss. Und genau da setzt meine Kritik an.

Ich hätte die Situation zwar verbal geschildert, weil sie nunmal ein nicht zu leugnendes Ereignis im Zusammenhang mit einer sogenannten Person der Zeitgeschichte in der Öffentlichkeit ist. Eine Chronistenpflicht also. Aber ich hätte nicht diesen Schwächeanfall unmittelbar als Film veröffentlicht.

Einfach deshalb weil in diesem Moment nicht mehr die Kanzlerin Angela Merkel gezeigt worden ist sondern die Patientin Merkel, das "Opfer" Angela Merkel. Genau hier verläuft nämlich die scharfe Grenze zwischen Öffentlichkeit und Intimsphäre.

Und auf letztere hat jeder Mensch ohne Ansehen der Person ein uneingeschränktes Anrecht.

Ich schäme mich in diesem Falle für meinen Berufsstand in den Hauptstadtstudios und den Nachrichtenredaktionen der Zeitungen.

Helmut Schmidt, der beinhart disziplinierte Kanzler der SPD, soll in fortgeschrittenem Alter vielfach von Schwächeanfällen geplagt worden sein. Wurde das veröffentlicht?

Friedensnobelpreisträger Willy Brandt, die Kanzler-Legende, ist nicht nur einmal Cognac-bedingt mit unsicherem Tritt  ins Bild gewankt – da hat niemand die Kamera drauf gehalten.

Warum wohl? Weil nicht nur vor der Kamera sondern auch dahinter Menschen standen und sich als solche verhalten haben.

Der hitzebedingte Schwächeanfall kann jeden treffen.

Meteorologen haben für die kommenden Tage eine schweißtreibende Hitzewelle mit bis zu 40 Grad vorausgesagt.

 

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