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Straßenverkehrsordnung in neuer Form wird vorerst nicht mehr angewendet

Es gilt auch im Weserbergland wieder der alte Bußgeldkatalog! Straßenverkehrsordnung: „Alles zurück auf Anfang“

Donnerstag 9. Juli 2020 - Hameln (wbn). Gerade einmal knapp zwei Monate sind seit Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung vergangen. Jetzt heißt es wieder “Alles zurück auf Anfang“.

Hintergrund ist ein Formfehler aufgrund eines sogenannten „Zitiermangels“. Alle Länder, so auch Niedersachsen, sind Ende vergangener Woche vom Bundesverkehrsministerium in Berlin aufgefordert worden, die Ende April in Kraft getretene Straßenverkehrsordnung bis auf weiteres nicht mehr anzuwenden.

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Zwischenzeitlich hat deshalb auch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport für alle Bußgeldbehörden entsprechende Regelungen zunächst für laufende Bußgeldverfahren getroffen. Danach wird in Verwarngeld- sowie Bußgeldverfahren, beginnend mit dem Tattag 28. April 2020, der alte Bußgeldkatalog für die Entscheidung zu Grunde gelegt.

In Fällen, in denen bereits ein Bußgeldbescheid erlassen und die Rechtsbehelfsfrist noch nicht abgelaufen ist - zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides - empfiehlt sich, formgerecht Einspruch einzulegen. Für bereits rechtskräftig abgeschlossene Verfahren fehlt es bisher noch an der vom Bundesverkehrsministerium zugesagten bundeseinheitlichen Lösung.

Jana Sandvoss, Teamleiterin der Bußgeldstelle in Hameln ergänzt: „Durch die Novelle sind auch verschärfte Fahrverbotsregeln beschlossen worden. Daher ist es im Hinblick auf rechtskräftige Fahrverbote nach dem 28. April 2020 ratsam, zeitnah ein Gnadengesuch bei der zuständigen Bußgeldbehörde einzureichen. Dieses Ersuchen wird dann schnellstmöglich zur Entscheidung dem niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport vorgelegt. Zu allen anderen rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren“ so Sandvoss weiter, „können aktuell leider keine verbindlichen Aussagen getroffen werden“.

Andreas Stemme, Leiter des Straßenverkehrsamtes in Hameln, bringt es abschließend auf den Punkt: „ Die Situation ist nicht nur unschön und unbefriedigend sondern zudem mit Unsicherheit und großem Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Ein Fehler, der  vermeidbar war“.

 

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